Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.11.2017

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Aus der Sitzung vom 21.11.2017 wurde folgender nichtöffentlich gefasster Beschluss bekannt gegeben: Einstimmig beschlossen wurde, dass die Hospitalstiftung von der Kreisbaugesellschaft drei Wohnungen zum Gesamtpreis von 831.180 € erwirbt und dass die Stadtverwaltung für diese drei Wohnungen die Sozialbindung übernimmt und die Wohnungen hierfür anmietet.
  • Einstimmig beschlossen wurde, dass der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte Andreas Thalmüller als sachkundiger Einwohner in den Sozialausschuss berufen wird. Vertreter ist der stellvertretende ehrenamtliche Behindertenbeauftragte Josef Saile. Außerdem wurde Frau Renate Wurster als sachkundige Einwohnerin verabschiedet. Herr Neher und der Gemeinderat bedankten sich bei ihr für das bisherige Engagement.
  • Der Gemeinderat hat die Konzeption zur Bewerbung der Stadt für ein Gartenschauprojekt im Zeitraum 2026 bis 2030 zur Kenntnis genommen.
  • Die Ergebnisse aus den Bürgerwerkstätten zur Quartiersentwicklung im Kreuzerfeld wurden zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich beschlossen wurde die Besetzung des Arbeitskreises „Kreuzerfeld“.
  • Der Gemeinderat hat dem Neubau des sechsgruppigen katholischen Kindergartens St. Remigius (Bauträger: Katholische Kirchengemeinde St. Moriz, Betriebsträger: Zweckverband Katholische Kindergärten) als Familienzentrum mehrheitlich zugestimmt. Dafür stellt die Stadt einen Zuschuss (70% der Planungs- und Baukosten) in voraussichtlicher Höhe von 2,87 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum Baubeschluss wird zwischen Träger und Stadt ein Konzept erarbeitet, welches auch dem Gemeinderat vorgestellt wird.
  • Einstimmig beschlossen wurde, dass die „Kaiserstraße“, der „Galgenweg“ und die „Tannensteigstraße“ in Rottenburg am Neckar-Baisingen gemäß § 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg als Straße gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 Straßengesetz gewidmet wird.
  • Der Gemeinderat hat mehrheitlich der Absicht zugestimmt, die östliche Königstraße straßenrechtlich umzuwidmen. Demnach besteht die Absicht, die östliche Königstraße in eine Fußgängerzone umzuwidmen. Es gelten folgende Ausnahmen: Einsatzfahrzeuge der Polizei sind frei; Lieferverkehr ist werktags von 06:00 h bis 11:00 h frei; Fahrzeuge des ÖPNV sind frei;Fahrräder sind frei. Die Zufahrtsmöglichkeiten für die Anwohner an der Königstraße bzw. von Kleegasse und Engelgasse werden mit Anwohnerberechtigungen geschaffen. Die Absichtsbekundung sowie ergänzende Unterlagen werden in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018 im Rathausfoyer öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dessen können Stellungnahmen abgegeben werden.
  • Der 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde einstimmig zugestimmt.
  • Einstimmig zugestimmt wurde der Festlegung eines kalkulatorischen Zinssatzes in Höhe von 5,33 % ab dem Jahr 2018. Dieser Zinssatz gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Einrichtungen der Stadt Rottenburg am Neckar.
  • Der Gemeinderat hat für das Bestattungswesen das Rechnungsergebnis und das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2016 in Höhe von -188.257,57 EUR (Unterdeckung) einstimmig festgestellt. Einstimmig beschlossen wurde auch, die Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2015 und 2016 und künftige Kostenunterdeckungen nicht auszugleichen. Die Bestattungsgebührensatzung wurde ebenfalls mehrheitlich beschlossen.
29.11.2017 - Geschäftsstelle Gemeinderat


Zusätzliche Informationen und Dienste

Sitzungssaal mit kreisförmig angeordneten Sitzen und Empore