Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 05.12.2017

Diese Themen wurden behandelt:

  • Zur Parkraumkonzeption der Stadt Rottenburg am Neckar wurden folgende Beschlüsse gefasst:
    • - Die vorgesehenen Änderungen wurden zur Kenntnis genommen.
    • - Mehrheitlich beschlossen wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Parkgebührensatzung – Satzungsbeschluss) mit folgenden Änderungen:
    • § 4 Abs. 3: In der Parkgebührenzone C kann während der Bewirtschaftungszeit auch mit einem Tages- oder Monatsticket geparkt werden. Für das Tagesticket wird eine Gebühr in Höhe von 4,00 €, für das Monatsticket in Höhe von 40,00 € festgesetzt.
    • § 4 Abs. 4: Die Bewirtschaftungszeit der Bereiche mit Parkscheinautomaten umfasst folgende Zeiträume:
    • 1. Montag – Freitag: 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    • 2. Samstag, Sonn- und Feiertage: gebührenfrei
    • - Mehrheitlich wurde beschlossen, dass die Auswirkungen der beschlossenen Änderungen durch die Verwaltung zu evaluieren und dem Betriebsausschuss der WTG nebst ggf. vorzunehmenden weiteren Veränderungen vorzustellen sind.
  • Einstimmig wurde der Jahresabschluss und der Bericht über das Geschäftsjahr 2016 des Eigenbetriebs „Wirtschaft Tourismus Gastronomie Rottenburg am Neckar – WTG“ wie vorgelegt festgestellt. Außerdem wurde einstimmig beschlossen, dass der Jahresüberschuss 2016 der WTG mit der Zuschusszahlung 2017 in Abzug gebracht und der Betriebsleiterin Entlastung erteilt wird.
  • Einstimmig wurde beschlossen, folgende Weisung an den Oberbürgermeister für sein Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Tourismusgesellschaft Rottenburg am Neckar GmbH i.L. zu erteilen:
    • - Der Jahresabschluss 2016 wird wie vorgelegt festgestellt und der Lagebericht 2016 genehmigt.
    • - Der Jahresfehlbetrag wird satzungsgemäß der Gewinnrücklage entnommen.
    • - Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
    • - Der Liquidatorin wird Entlastung erteilt.
  • Einstimmig wurde der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs WTG wie vorgelegt beschlossen. Außerdem wurde einstimmig einer Mitgliedschaft bei der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. zugestimmt.
  • Einstimmig beschlossen wurde die Änderung der bisher geltenden Vereinsförderrichtlinien in der Fassung vom 14.12.2005.
    • Bei Abschnitt 2. Sportvereine, Ziffer 2.1 Überlassung der städtischen Sportplätze, wird der Absatz
    • „Außerhalb der Spielfelder wird die gesamte Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen von den Sportvereinen durchgeführt.“
    • wie folgt ergänzt:
    • „Auf Antrag gewährt die Stadt den Sportvereinen alle 10 Jahre einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung eines Aufsitzmähers in Höhe von max. 7.000 Euro. Den Anträgen sind die Kostenvoranschläge sowie die Angaben über die beantragte Förderung beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) beizufügen.“
  • Zum Bebauungsplan „Etzwiesen II“ in Rottenburg am Neckar-Hailfingen wurden folgende einstimmigen Beschlüsse gefasst:
    • Der Gemeinderat
    • - stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zu,
    • - beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Etzwiesen II“ – 2. Änderung in der Fassung vom 20.10.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
    • - beschließt den § 4a Abs. 3 BauGB – erneute verkürzte Auslegung – anzuwenden, Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden,
    • - stimmt der Begründung in der Fassung vom 20.10.2017 zum Bebauungsplan zu,
    • - beschließt, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuleiten.
  • Einstimmig beschlossen wurde die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Rottenburg am Neckar über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gemäß Anlage 2 der Sitzungsvorlage (Satzungsbeschluss).
  • Mehrheitlich beschlossen wurde die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Satzungsbeschluss).
  • Einstimmig wurde die Annahme einer Spende zur Renovierung des Gebäudes Amannhof 11 beschlossen.

06.12.2017 - Geschäftsstelle Gemeinderat


Zusätzliche Informationen und Dienste

Sitzungssaal mit kreisförmig angeordneten Sitzen und Empore