Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2021

Diese Themen wurden beraten:

  • Folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse wurden bekannt gegeben: Beschlossen wurde der Erwerb des sog. „Jeckel-Areals“, bestehend aus Flst. 83/4 (Marktplatz 12), Gebäude- und Freifläche mit 779 m², und Flst. 84/5 (Obere Gasse 23), Gebäude- und Freifläche mit 228 m², durch den Eigenbetrieb Wohnbau Rottenburg am Neckar (WBR). Beschlossen wurde der Erwerb der Grundstücke Flst. Nrn. 7451/1 mit 2.686 m², 7450/2 mit 2.015 m², 7469/2 mit 1.989 m², 7471 mit 3.243 m², auf Markung Rottenburg.
  • Frau Elisabeth Schröder-Kappus wurde zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin von Kiebingen gewählt. Herr Frank Fuhrer wurde zum 1. stellvertretenden und Herr Matthias Hartmann zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher von Seebronn gewählt.
  • Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 20.04.2021 zur Vergabe von Corona-Schnelltests wurde zur Kenntnis genommen.
  • Der Auftrag zur Lieferung von Multifunktionsgeräten in Höhe von 431.427,12 € Euro wurde einstimmig an die Firma Ricoh, Stuttgart mit einer Laufzeit von 60 Monaten zur Miete vergaben.
  • Einstimmig beschlossen wurde, für den Arbeitskreis Schule und Sport Herrn Norbert Vollmer als stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss zu berufen.
  • Einstimmig beschlossen wurde, dass 1. auch bei kirchlichen und freien Trägern, deren Elternbeiträge bei einer quarantänebedingten Schließung erlassen wurden, von der Stadt Rottenburg erstattet werden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Höhe der vom Land gewährten Zuschüsse. Bei Ausbleiben einer Bezuschussung oder einer geringfügigeren Bezuschussung erfolgt eine Erstattung von 80% der Einnahmeausfälle durch die Stadt. 2. Auch bei kirchlichen und freien Trägern, deren Elternbeiträge bei einer Reduzierung der Betreuungszeiten von mindestens einer Woche auf den Beitrag des tatsächlich angebotenen Betreuungsbausteins anteilig angepasst wurden, erfolgt eine Erstattung der Differenzkosten durch die Stadt Rottenburg. 3. Der Elternbeitrag für Kinder, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, wird ausgesetzt. 4. Der Elternbeitrag für Kita-Kinder, die die Notbetreuung beanspruchen, wird anteilsweise erhoben. 5. Bei den kirchlichen und freien Trägern wird in den Punkten 3 und 4 gleich verfahren. Die erlassenen Elternbeiträge werden auf ganze Wochen gerundet durch die Stadt erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Höhe der vom Land gewährten Zuschüsse. Es erfolgt bei Ausbleiben einer Bezuschussung oder einer geringen Bezuschussung eine Erstattung von 80% der Einnahmeausfälle durch die Stadt. Das Land wird aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen
  • Einstimmig zugestimmt wurde dem vorgeschlagenen Jagdpachtvertrag. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Jagdbögen öffentlich auszuschreiben.
  • Mehrheitlich beschlossen wurde die Ergänzung des Wirtschaftsplans 2021 der Wohnbau Rottenburg am Neckar auf der Grundlage der aktualisierten Festsetzungen und der weiteren Anlagen. Beschlossen wurde außerdem der Finanzplan 2020 bis 2024 einschließlich Investitionsprogramm.
  • Einstimmig bewilligt wurde eine überplanmäßige Einlage in die Eigenkapitalrücklage des Eigenbetriebs Wohnbau Rottenburg am Neckar mit 929.439 Euro.
  • Mehrheitlich zugestimmt wurde der Vergabe der Planung für die Sanierung und Neugestaltung der Gebäude Marktplatz 10, 12, Obere Gasse 23 und des Grundstücks Flst. Nr. 83/5, Rottenburg am Neckar, auf der Grundlage des durchgeführten Verhandlungsverfahrens an das Architekturbüro LRO Lederer Ragnarsdottir Oei GmbH und Co.KG zum Preis von ca. 435.000 Euro. Diese Beauftragung erfolgt stufenweise und umfasst zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI, bis zur Baugenehmigungsplanung.
  • Die Planung des Neubauvorhabens von ca. 24 Wohneinheiten auf den Grundstücken Sülchenstr. 5 & 7, Kernstadt, wurde mehrheitlich an die ARGE der Architekturbüros nbundm – neuburger, bohnert und müller, Architekten BDA und Stadtplaner Part mbB, München, und ERNST² ARCHITEKTEN AG, Stuttgart/Tübingen, vergeben. Nach der aktuell vorliegenden Kostenschätzung ist von einer Honorarsumme von insgesamt ca. 325.941 € auszugehen, davon ca. 200.000 € als Verpflichtungsermächtigung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur Leistungsphase 4, Baugenehmigungsplanung.
  • Mehrheitlich beschlossen wurde, einen Fördertopf zur Beschaffung von Sonnenschirmen für Gastronomiebetriebe im Bereich der Altstadtsatzung in Höhe von 50.000 EUR für das Jahr 2021 anzulegen. Der Fördertopf soll in den Jahren 2022 und 2023 mit 20.000 EUR pro Jahr weitergeführt werden. Der Zuschussbedarf an den Eigenbetrieb Wirtschaft Tourismus Gastronomie (WTG) erhöht sich im Jahr 2021 um 25.000 EUR. Für die Jahre 2022 und 2023 wird der Fördertopf im zukünftigen Wirtschaftsplan berücksichtigt werden.
  • Der Jahresabschluss und der Bericht über das Geschäftsjahr 2019 der WTG wurden einstimmig wie vorgelegt festgestellt. Der Jahresüberschuss 2019 der WTG wird der Zuschusszahlung 2021 in Abzug gebracht. Der Betriebsleiterin wird Entlastung erteilt.
  • Der Jahresabschluss und der Bericht über das Geschäftsjahr 2019 der Hospitalstiftung wurden mehrheitlich wie vorgelegt festgestellt. Der Jahresüberschuss wird dem Gewinnvortrag zugeführt.
  • Einstimmig zugestimmt wurde der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB (Wertermittlung) von der Gemeinde Hirrlingen auf die Stadt Rottenburg am Neckar.
  • Für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar wurden mehrere Mitglieder nachbestellt.
19.05.2021


Zusätzliche Informationen und Dienste

Sitzungssaal mit kreisförmig angeordneten Sitzen und Empore