Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18. / 19.12.2023


  • Gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung wurden folgende in der Sitzung des Gemeinderates am 28.11.2023 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Gewählt wurde Herr Thomas Weigel zum 1. September 2024 als Betriebsleiter des Eigenbetriebs Wohnbau Rottenburg am Neckar (WBR). Zur Amtsleiterin des Stadtplanungsamtes wurde Frau Nathalie Millán Cerezo gewählt. Einstimmig beschlossen wurde der Erwerb der Grundstücke der Gärtnerei Schiebel mit einer Gesamtfläche von 10.713 m². Einstimmig beschlossen wurde der Verkauf des Grundstücks und Gebäude Gutleuthaus, Siebenlindenstraße 3, Flst. Nr. 340/1 mit einer Fläche von circa 1.100 m² an den Eigenbetrieb Wohnbau Rottenburg am Neckar (WBR) im Januar 2024.

  • Beantwortet wurden die Anfragen von Herrn Stadtrat Sambeth (CDU) zur illegalen Müllentsorgung und dem Effekt der Aktion "Rottenburg macht sauber", Frau Stadträtin Ziegler-Wegner (SPD) zu Wasserspender in Schulen, Herrn Stadtrat Schuler (JA) zur Restaurierung der historischen Stadtfahne sowie die im Rahmen der Raschelrunde gestellten Fragen des Gemeinderats zum Haushaltsplanentwurf 2024.

  • Aufgrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Gemeinderatssitzung am 14.11.2023 zum Thema "Vorrang für Solaranlagen in der Altstadtsatzung und den Dorfbildsatzungen" wurde mehrheitlich beschlossen, die Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen und thermischen Solaranlagen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung und der Dorfbildsatzung künftig so zu regeln, wie es für die zu ändernde Dorfbildsatzung mit 17 Geltungsbereichen vorgeschlagen wird.

  • Einstimmig beschlossen wurde, die Ausführung der Rohbauarbeiten für den Neubau auf den Grundstücken Sülchenstr. 5 & 7, Kernstadt (24 Wohnungen) an die Firma Edbauer & Dormeyer GmbH, Freihofstr. 5, 72401 Haigerloch-Gruol, zum Angebotspreis von 1.579.961,98 Euro (incl. MWSt.) - davon 1.579.900,00 Euro als Verpflichtungs-ermächtigung (VE) – zu vergeben. Außerdem wurde die Inanspruchnahme einer VE in Höhe von 1.579.900,00 Euro einstimmig bewilligt.

  • Die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten für die Kaiserstraße 6-10 in Baisingen hat der Gemeinderat einstimmig an sich gezogen. Einstimmig wurde der Auftrag in Höhe von 408.935,55 EUR brutto an die Firma Wellner aus Neustetten vergeben.

  • Auf Antrag der Fraktionen / Gruppierungen GRÜNE, SPD, FaiR und Die Linke zur Förderung der Kindertagespflege - Anpassung des Rottenburger Modells – wurde der Anpassung des Rottenburger Modells wie folgt mehrheitlich zugestimmt:

  1. Künftig wird der Zuschuss zur laufenden Geldleistung auch für über 3-jährige Kinder gewährt, die noch in der Kindertagespflege betreut werden, sofern sie am Wohnort keinen Betreuungsplatz im Betreuungsbaustein VÖ erhalten.
  2. Künftig wird der Zuschuss zur laufenden Geldleistung bei öffentlich geförderter Kindertagespflege durch die Jugendhilfe (0,50 €/Betreuungsstunde) für eine Randzeitbetreuung ab 16:00 Uhr gewährt
  3. Künftig wird der Unterhaltskostenzuschuss anteilig für Kindertagespflegepersonen gewährt, die nur an 3 Wochentagen Betreuung anbieten.
  4. Künftig wird der Unterhaltungskostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen, die vorübergehend (maximal 3 Monate) ihren 4. Platz nicht belegen können, weiterhin gewährt.
Die Änderungen treten zum 01.01.2024 in Kraft.

  • Der Wirtschaftsplan 2024 der Wohnbau Rottenburg am Neckar (WBR) wurde einstimmig beschlossen.

  • Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde der Wirtschaftsplan 2024 der Hospitalstiftung Rottenburg am Neckar.

  • Einstimmig beschlossen wurde auch der Wirtschaftsplan 2024 der Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar (SER).

  • Außerdem wurde der Wirtschaftsplan 2024 der Technischen Betriebe Rottenburg am Neckar (TBR) einstimmig beschlossen.

  • Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wirtschaft Tourismus Gastronomie (WTG) wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

  • Einstimmig beschlossen wurde, zum 01.01.2024 für sämtliche ausgeführte Leistungen der Stadt Rottenburg am Neckar den § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) anzuwenden. Bei der Jagdgenossenschaft erfolgt die Umstellung zum 01.01.2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Tübingen zum 01.01.2024 zu widerrufen.

  • Mehrheitlich beschlossen wurde die Haushaltssatzung 2024 einschließlich Haushaltsplan und Stellenplan unter Berücksichtigung der Änderungsliste. Einstimmig beschlossen wurde der Finanzplan 2023 – 2027 einschließlich Investitionen / Investitionsfördermaßnahmen.


Geschäftsstelle Gemeinderat


21.12.2023


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