Bericht aus der öffentlichen Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft am 07.03.2024

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach behandelte in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgende Themen:

Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadt Rottenburg am Neckar-Kernstadt im Bereich "Hofgut Martinsberg" (Änderung Nr. 52):
Einstimmig wurde beschlossen,
1. den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass auf der Markung
Rottenburg-Kernstadt im Bereich „Hofgut Martinsberg“ ein „Sonstiges Sondergebiet Planung“ mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ in den FNP
(Änderung Nr. 52) aufgenommen wird und
2. den Entwurf der Änderung Nr. 52 nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Öffentlichkeit auszulegen sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadt Rottenburg am Neckar – Kernstadt im Bereich der Hochschule im „Schadenweiler" (Änderung Nr. 48):
Einstimmig wurde beschlossen,
1. den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in Rottenburg am Neckar - Kernstadt im Bereich der Hochschule im Schadenweiler ein sonstiges Sondergebiet sowie eine Grünfläche in den FNP (Änderung Nr. 48) aufgenommen wird und
2. den Entwurf der Änderung Nr. 48 nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Starzach, Gemarkung Sulzau im Bereich „Vogtäcker„ (Änderung Nr. 49):
Einstimmig wurde beschlossen,
1. den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in Starzach - Sulzau im Bereich „Vogtäcker“ ein „Sonstiges Sondergebiet (geplant)“ mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ in den FNP (Änderung Nr. 49) aufgenommen wird und
2. den Entwurf der Änderung Nr. 49 nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
08.03.2024


Zusätzliche Informationen und Dienste

Sitzungssaal des Rottenburger Rathauses von oben. Tische und Bänke, die in einem Kreis stehen.