Bericht aus der öffentlichen Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft am 09.07.2018

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach behandelte in seiner Sitzung am 09.07.2018 folgende Themen:

  • Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Starzach-Bierlingen im Bereich "Erweiterung GE Stumpacher Weg" (Änderung Nr. 35)

Einstimmig beschlossen wurde:
  1. den Abwägungsverschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen und
  2. den Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 35 des Flächennutzungsplans zu fassen.

  • Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt Rottenburg am Neckar, Stadtteil Seebronn im Bereich "Kinderhaus" (Änderung Nr. 41)

Einstimmig beschlossen wurde:
  1. den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass die geplante Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „soziale Einrichtung“ in Rottenburg am Neckar - Seebronn (Änderung Nr. 41) in den FNP aufgenommen wird und
  2. nach § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

  • Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt Rottenburg am Neckar, Kernstadt im Bereich "Dätzweg II" (Änderung Nr. 42)

Einstimmig beschlossen wurde:
  1. den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass das bestehende Sondergebiet und Teilbereiche der bestehenden gewerbliche Bauflächen im Bereich „Dätzweg II“ in Rottenburg am Neckar (Änderung Nr. 42) in eine geplante gemischte Baufläche und eine gewerbliche Fläche im FNP geändert wird und
  2. das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten und nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

  • Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Neustetten, Ortsteil Remmingsheim im Bereich "Erweiterung Gewerbegebiet Hauser Feld" (Änderung Nr. 43)

Einstimmig beschlossen wurde:
  1. den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass die Erweiterung des Gewerbegebiets Hauser Feld in Neustetten - Remmingsheim (Änderung Nr. 43) in den FNP aufgenommen wird und
  2. nach § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.



10.07.2018 - Geschäftsstelle Gemeinderat


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