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Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
am Dienstag, 8. Oktober
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach behandelte in seiner Sitzung folgende Themen:
• Der gemeinsame Ausschuss beschloss einstimmig, den Abwägungsverschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 51 des Flächennutzungsplans.
• Einstimmig beschloss der gemeinsame Ausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 54 des Flächennutzungsplans.
• Ebenso beschloss der gemeinsame Ausschuss einstimmig, den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in Neustetten – Remmingsheim im Bereich „Bondorfer Teich – Erweiterung“ eine geplante Wohnbaufläche in den FNP (Änderung Nr. 55) aufgenommen wird und den Entwurf der Änderung Nr. 55 nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Geschäftsstelle Gemeinderat
• Der gemeinsame Ausschuss beschloss einstimmig, den Abwägungsverschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 51 des Flächennutzungsplans.
• Einstimmig beschloss der gemeinsame Ausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 54 des Flächennutzungsplans.
• Ebenso beschloss der gemeinsame Ausschuss einstimmig, den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in Neustetten – Remmingsheim im Bereich „Bondorfer Teich – Erweiterung“ eine geplante Wohnbaufläche in den FNP (Änderung Nr. 55) aufgenommen wird und den Entwurf der Änderung Nr. 55 nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
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12.10.2026 - Geschäftsstelle Gemeinderat
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