Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Geminderats am 22.10.2019

Folgende Themen wurden behandelt:
  • Diese nichtöffentlich gefassten Beschlüsse wurden bekannt gegeben: Einstimmig beschlossen wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2019 der Abschluss einer Erneuerungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Gebäudes Marktplatz 8. Mehrheitlich beschlossen wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.09.2019, dass sich die Hospitalstiftung als Trägerin/Pächterin des Pflegeheims in Ergenzingen bei der Fa. FWD Hausbau und Grundstücks GmbH mit Sitz in Dossenheim bewirbt und einen entsprechenden Vertrag aushandelt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.10.2019 wurde der Verkauf von zehn Baugrundstücken im Baugebiet Kreuzerfeld-Süd einstimmig beschlossen.
  • Folgende Blutspender wurden geehrt: Ulrich Brittner für 10 Blutspenden, Sven Echterhoff und Patrick Meschenmoser für 50 Blutspenden sowie Evelin Peisert für 100 Blutspenden
  • Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 27.09.2019 für die Beauftragung der Nachträge für die Bodenbelagsarbeiten in der Grundschule Hohenberg in Höhe von 123.660,54 Euro wurde zur Kenntnis genommen.
  • Die Vertreter*innen der Ortschaften für die Ausschüsse und Beiräte wurden einstimmig bestellt.
  • Einstimmig festgestellt wurde, dass bei Frau Gökcen Sari-Keskingöz die Voraussetzungen für ihr Ausscheiden aus dem Integrationsbeirat vorliegen und dass bei Frau Nadeschda Alexandrowna Rudenko kein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Integrationsbeirat vorliegt. Frau Nadeschda Alexandrowna Rudenko wurde als Nachrückerin zum ehrenamtlichen Mitglied in den Integrationsbeirat berufen.
  • Der Bericht des Behindertenbeauftragten wurde zur Kenntnis genommen.
  • Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Wasenäcker-Erweiterung“ wurde mehrheitlich zugestimmt. Die Begründung zum Bebauungsplan und die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wasenäcker-Erweiterung“ wurde gemäß § 10 Abs. 1 BauGB mehrheitlich als Satzung beschlossen.
  • Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Burgäcker-Äuble II“ wurde mehrheitlich zugestimmt. Die Begründung zum Bebauungsplan und die 2. Änderung des Bebauungsplans „Burgäcker-Äuble II“ wurde gemäß § 10 Abs. 1 BauGB einstimmig als Satzung beschlossen.
  • Dem vorliegenden Entwurf des Plans für die Flurbereinigung Rottenburg am Neckar-Baisingen nach § 41 Flurbereinigungsgesetzes wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Einvernehmen über Linienführung und Ausbaustandard der im Entwurf ausgewiesenen öffentlichen Feldwege wurde erteilt. Die Stadt Rottenburg am Neckar verpflichtet sich, die im Entwurf des Plans ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen entsprechend des von der Flurneuordnung aufgestellten zugehörigen Pflegeplans im Interesse einer nachhaltigen Sicherung zu pflegen. Der Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 €, dem Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Zahlung eines freiwilligen Beitrags zur Senkung der Teilnehmerbeträge in Höhe von 230.000 € wurde mehrheitlich zugestimmt.
  • Der Jahresabschluss der Wohnbau Rottenburg am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde einstimmig festgestellt.
  • Dem Abbruch des nicht sanierungswürdigen Gebäudes Kaiserstraße 8 in Rottenburg am Neckar-Baisingen und dem Neubau von 5 (davon 3 geförderten) Wohnungen und Räumen für Mensa und Kernzeitbetreuung der benachbarten Grundschule Baisingen zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,997 Mio. Euro (Baubeschluss) wurde mehrheitlich zugestimmt.
  • Die Beschaffung eines Löschfahrzeugs LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Rottenburg am Neckar, Abteilung Kiebingen wurde einstimmig beschlossen. Dafür wurde für das Haushaltsjahr 2020 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 290.000 € bewilligt.
  • Einstimmig beschlossen wurde die Benutzungsordnung für Schulräumlichkeiten und Räumlichkeiten von Kindertagesstätten der Stadt Rottenburg am Neckar.
  • Mehrheitlich beschlossen wurden überplanmäßige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung Schulen Land in Höhe von 88.885 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Bereich der Zuweisungen des Landes für die Digitalisierung mit 36.110 €. Die restlichen 52.785 € werden aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt.
23.10.2019


Zusätzliche Informationen und Dienste

Sitzungssaal mit kreisförmig angeordneten Sitzen und Empore