Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 03.05.2018

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Ein Bericht der Volkshochschule wurde zur Kenntnis genommen.
    • Daraufhin wurde einstimmig beschlossen, die Abteilung Volkshochschule des Vereins Volkshochschule e.V. Rottenburg am Neckar in den Jahren 2019 bis 2021 wie folgt zu fördern:
    • - Zuschuss nach Bemessung der Landesförderung für die Erwachsenenbildung
    • Die Stadt fördert die Abteilung Volkshochschule mit dem gleichen Betrag, den diese im Rahmen der Förderung des Landes Baden-Württemberg für die Arbeit der Volkshochschule im jeweiligen Jahr erhält.
    • - Zuschuss nach Bemessung der Einwohnerzahl
    • Als weitere Förderung erhält die Volkshochschule einen Betrag von 2,10 EUR je Einwohner gemäß der Einwohnerzahl zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres (maßgebende Einwohnerzahl entsprechend § 143 GemO).
    • - Räume und Reinigung
    • Für die Überlassung von Räumen und die Reinigung des Gebäudes Sprollstraße 22 gelten die bisherigen Regelungen weiter.
    • - Der Sonderzuschuss für den zusätzlichen Personalaufwand und die organisatorischen Aufwendungen zur Durchführung des sprachlichen Qualifikationsangebots für Zuwanderer im Bereich Sprachförderung und Integration wird jährlich im Rahmen der Haushaltsanmeldungen nach Bedarf festgelegt.
  • Ein weiterer Bericht der Volkshochschule, Abteilung Musikschule, wurde zur Kenntnis genommen.
    • Ebenfalls einstimmig wurde anschließend beschlossen, die Abteilung Musikschule der Volkshochschule e.V. Rottenburg am Neckar in den Jahren 2019 bis 2021 wie folgt zu fördern:
    • - Grundzuschuss (Basisfinanzierung):
    • Für den Betrieb und das Angebot der Musikschule wird ein jährlicher Festbetrag von 70.000,00 EUR gewährt.
    • - Variable Förderung
    • Pro Schülerin und Schüler (bis zum 27. Lebensjahr, ohne Erwachsene) erhält die Musikschule einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 60,00 EUR. Alle weiteren Angebote müssen kostendeckend durchgeführt werden.
    • - Zuschuss nach Bemessung der Landesförderung für die Musikschulen
    • Die Stadt fördert die Abteilung Musikschule mit dem gleichen Betrag, den diese im Rahmen der Förderung des Landes Baden-Württemberg für die Arbeit der Musikschule im jeweiligen Jahr erhält.
    • - Orchestervereinigung
    • Die oben genannten Zuschüsse schließen die Förderung der Orchestervereinigung ein. Die vhs/ms verpflichtet sich, die Vergütung des Orchesterleiters in dem benötigten Umfang sicher zu stellen. Die Orchestermitglieder werden mit vergleichbaren Unterrichtssätzen, die auch andere Kursteilnehmende bzw. Ensemblespielerinnen und –spieler der vhs/ms aufbringen, an der Finanzierung beteiligt.
  • Einstimmig beschlossen wurde, dem Förderverein Alten- und Pflegeeinrichtungen der Hospitalstiftung zum Hl. Geist in Rottenburg e.V. für die Bürgeraktion „Bänkeaktion“ einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 Euro zu gewähren.
  • Einstimmig beschlossen wurde, dem Miniaturgolfsportclub e.V. für die Bürgeraktion „Zaunerneuerung auf dem Miniaturgolfplatz“ einen Zuschuss in Höhe von 11.500,00 Euro zu gewähren.
  • Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, eine Arbeitsgruppe „Soziale Stadt“ einzurichten. Diese wird dem Sozialausschuss und Gemeinderat in der Folge Handlungsansätze und Handlungsempfehlungen aussprechen.
  • Einstimmig wurde dem Gemeinderat die 1. Änderung der „Richtlinie zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen, die an einer städtischen Grundschule Betreuung anbieten“ zur Beschlussfassung empfohlen. Außerdem wurde dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, der Einrichtung von Schulsozialarbeit für jeweils drei Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit einem Stellenumfang in Höhe von jeweils 50% zum 01.01.2019 zuzustimmen.

04.05.2018 - Geschäftsstelle Gemeinderat


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