Bericht von der Sitzung des Kiebinger Ortschaftsrates vom 12.12.2013

Mitteilungen der Ortsvorsteherin

Die Vorsitzende händigt den Fraktionsvorsitzenden ein Informations-Schreiben der Stadtverwaltung zur Aufstellung von Listen für die Ortschaftsratswahl am 25.05.2014 aus.

Sie berichtet von Kontrollen des Ordnungsamtes im Bereich Unterdorf, hier hatten die Parkverstöße deutlich abgenommen. Sie spricht dem Musikverein sowie dem Trachtenverein ihren Dank aus, da diese bei den Veranstaltungen in der Halle auch dafür gesorgt haben, dass die Besucher den neuen Parkplatz benutzen.

Zudem berichtet Sie von der Veranstaltung der Stadtwerke zur Gasversorgung vom 29.11.2013 im Gemeindesaal. Demnach war die Veranstaltung sehr gut besucht und die Bewohner zeigten reges Interesse sowohl an der Gasversorgung als auch an der Möglichkeit, Nahwärme zu beziehen. Derzeit laufen noch Umfragen in Kiebinger Haushalten.



Dorfgemeinschaft Kiebingen e.V. – Bericht über die Vorbereitung zur Vereinsgründung

Die Vorsitzende teilt einleitend mit, dass in den letzten Wochen von Seiten des Ortschaftsrat und weiterer engagierter Bürger intensiv an der Vorbereitung für die Vereinsgründung der „Dorfgemeinschaft Kiebingen“ gearbeitet worden sei. Hierzu seien drei Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet worden: Satzung/Finanzen, Kontakte zu Pflegeträgern und Umbauplanung für die Pflegewohngruppe im neuen Gebäude im Unterdorf in Zusammenarbeit mit dem Bauträger Herrn Seigel. Aus den Arbeitsgruppen wird berichtet, dass die Satzung in Absprache mit dem Finanzamt nun den Anforderungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entspreche. Als Beraterin zur Vorbereitung der Pflegewohngruppe gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der Rottenburger Sozialstation. Der Architekt des Bauträgers habe bereits einen ersten Entwurf für die Einrichtung der Wohngruppe mit elf Plätzen vorgelegt.
In der folgenden Diskussion wurde über die weiteren Schritte bis zur Vereinsgründung diskutiert. Die Ortsvorsteherin berichtete, dass die Stadtverwaltung Rottenburg dieses Projekt inhaltlich bei den weiteren Schritten zur Einrichtung der Pflegewohngruppe unterstützen würde. Das Gremium spricht sich dafür aus, den neuen Verein mit seinen beiden zukünftigen Aufgaben – Nachbarschaftshilfe im Ort und Einrichtung der Pflegewohngruppe - im Sozialausschuss und Gemeinderat der Stadt Rottenburg vorzustellen und Unterstützung zu beantragen.


Bebauungspläne Mittlere Kreuzlesäcker und Untere Kreuzlesäcker – Beratung über die bestehenden Vorgaben bezüglich Nebenanlagen / Carports

Aus dem Gremium kam mehrfach das Anliegen, über die Möglichkeit der Änderung der Bebauungspläne Mittlere und Untere Kreuzlesäcker zu beraten, da mehrere Grundstücksbesitzer Nebenanlagen und Carports näher an die Straße heran bauen möchten.

Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 03.12.2013 eingeholt, welche den Ratsmitgliedern bereits vorab übersandt worden ist.
Hierin wurden zunächst die Vorgaben und Festsetzungen der beiden betroffenen Bebauungspläne Mittlere und Untere Kreuzlesäcker sowie der angrenzenden Bebauungspläne Hoher Markstein und Stiegelstraße aufgeführt.
In einem weiteren Punkt wurden die Erschließung der Grundstücke sowie die Verkehrssicherheit beleuchtet.
Unter Punkt 5 wurden die Kosten für eine Bebauungsplanänderung sowie für die Befreiungsgebühren aufgelistet. Demnach würden bei einer Änderung des B-Planes Kosten in Höhe von ca. 34.000 € anfallen.
Die vom Stadtplanungsamt in Aussicht gestellten Befreiungen, Carports bis zu einem Abstand von 3 Metern an den öffentlichen Straßenraum zuzulassen, würden den einzelnen Bauherrn mit einer Gebühr von ca. 250 € berechnet werden.

Das Stadtplanungsamt spricht in der Vorlage abschließend folgende Empfehlung aus:
Die Bebauungsplangebiete „Mittlere und Untere Kreuzlesäcker“ sind nahezu vollständig bebaut. Die Bebauung entspricht mit einzelnen Ausnahmen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hierdurch hat sich eine Gebietscharakteristik gerade auch hinsichtlich der freigehaltenen Vorgartenzonen entwickelt, die aus städtebaulicher Sicht nicht gestört bzw. aufgegeben werden darf. Zudem sind die Aspekte der Verkehrssicherheit für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in Wohngebieten von besonderer Bedeutung.

Durch die geschickte Anordnung eines Carports auf den Baugrundstücken und eine aus städtebaulicher Sicht vertretbaren Überschreitung der Baulinie bis auf max. 3 Meter Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche, lässt sich ein Carport/eine Garage auch ohne Änderung des Bebauungsplanes realisieren. Gleichzeitig kann mit dieser Regelung auch dem Sicherheits-bedürfnis der schwächeren Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen werden.

Die Änderung befriedigt lediglich Einzelinteressen und ist für das Wohl der Allgemeinheit weder erforderlich noch begründbar. In den Gebieten herrschen geordnete verkehrliche Verhältnisse. Der ruhende Verkehr kann auf dem Baugrundstück untergebracht werden.

In anderen Stadtteilen wurde in vergleichbaren Fällen eine Erstellung von Nebenanlagen in der Bauverbotszone abgelehnt. Offene Stellplätze wurden in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche indessen zugelassen. Das Stadtplanungsamt lehnt eine Bebauungsplan-änderung bezüglich der Zulässigkeit von Garagen und Carports außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche ab, da aus Gründen der Gleichbehandlung eine Vielzahl an Bebauungs-plänen auch in anderen Stadtteilen geändert werden müsste. Die Kosten für die Änderung der Bebauungspläne liegen im Verhältnis zu den finanziellen Belastungen eines Einzelnen deutlich höher.


Im Gremium wird anschließend eine intensive Diskussion geführt.

Der zunächst von der Kiebinger Wählervereinigung gestellte Antrag auf Änderung der Bebauungspläne Untere und Mittlere Kreuzlesäcker wird nach dieser Diskussion von OR Stopper zurückgezogen.

Die Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag:

Der Ortschaftsrat Kiebingen beschließt, das Stadtplanungsamt möge auch in den Gebieten Untere und Mittlere Kreuzlesäcker die Befreiungen für Nebenanlagen und Carports entsprechend der heutigen städtebaulichen Möglichkeiten bis zur Verkehrsfläche hin erteilen.

Diesem Antrag stimmt das Gremium mehrheitlich zu.



Bauliche Entwicklungsmöglichkeit in Kiebingen – Auweisung neuer Bauflächen in Kiebingen

Im Gremium wird die bauliche Entwicklungsmöglichkeit in Kiebingen diskutiert. Zunächst werden die innerörtlichen Möglichkeiten (Bereich Schulgelände, Baulücken, Umbau von Altbauten) vorgestellt. Da der Altbau der Schule nicht mehr genutzt und für den Schulbetrieb der Rohrhaldenschule nicht mehr gebraucht werde, bestehe in diesem Bereich ein Potential von sechs bis acht Bauplätzen, die im nächsten Jahr erschlossen werden könnten.
Der Flächennutzungsplan weist außerdem am westlichen und östlichen Ortsrand zwei Flächen für Neubaugebiete aus: „Krummes Gewand“ und „Schadenweiler Wegle“.
Im Gremium wird intensiv darüber diskutiert, ob die bestehenden Bau- und Entwicklungsmöglichkeit in der erschlossenen Ortslage angesichts des demografischen Wandels für die weitere Entwicklung Kiebingens ausreichend seien oder ob ein Bedarf an neu erschlossenen Bauflächen notwendig sei, um junge Familien, die in Kiebingen bleiben möchten, hier halten zu können.


Abschließend stellt die Kiebinger Wählervereinigung folgenden Beschlussantrag:

Die Kiebinger Wählervereinigung beantragt den Grundsatzbeschluss des Ortschaftsrates über die Ausweisung eines neuen Baugebietes. Über Umfang, Lage und Größe soll 2014 entschieden werden.

Diesem Antrag stimmt der Ortschaftsrat Kiebingen mehrheitlich zu.


Verschiedenes

OR Stopper bittet darum, die bauwilligen Einwohner über das Mitteilungsblatt nochmals konkret über die Möglichkeiten der Bebauung im Bereich Schule und Stäuperle zu informieren. Insbesondere soll ein zeitlicher Ablaufplan bekannt gegeben werden.
Die Vorsitzende wird die notwendigen Informationen beim Stadtplanungsamt einholen und dieses Thema Anfang 2014 auf die Tagesordnung der öffentlichen OR-Sitzung nehmen.
18.12.2013 - Verwaltungsstelle Kiebingen, Verwaltungsstelle Kiebingen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Haus unter Bäumen