Bericht zur Ortschaftratsitzung am 13.03.2019

TOP 1
Einwohnerfragestunde

►Pflegeheim Ergenzingen:
Ein Bürger bittet die verschiedenen Informationen zum Thema Finanzierung Pflegeheim aufzuklären.

OV Baur erklärt, dass zum Zeitpunkt der Sitzung mit BM Dr. Bednarz noch kein fester Zeitplan vorhanden gewesen sei. Heute werde der Auslegungsbeschluss befasst, der dem Gemeinderat empfohlen werde. Dieser Beschluss betreffe auch die Bebauung des Pflegeheims.
Der Vorsitzende antwortet weiter, Ziel sei es, möglichst bald und nach den Planungen ab Mitte nächstes Jahr mit dem Bau des Pflegeheims zu beginnen. Auf Nachfrage bei OB Neher wurde die Aussage getätigt, dass das Pflegeheim in Ergenzingen definitiv komme.
OV Baur äußert weiter, an der Finanzierung werde noch optimiert. Ein privater Investor könne möglicherweise kostengünstiger bauen als die Stadt mit den vielen Auflagen.
Ein fixes Datum könne jedoch nicht genannt werden.

TOP 2
Vorstellung Gestaltung Ortseingänge mit Pflanzbeeten

OV Baur führt in die Thematik der attraktiveren Gestaltung der Ortseingänge durch Pflanzbeete ein und gibt das Wort an den Bauhofleiter der Technischen Betriebe Rottenburg (TBR) Herrn Wielinski.

Herr Wielinkski erklärt anhand einer Präsentation, wie die Ortseingänge gestaltet werden sollen.

Das Grünpflegekonzept der Stadt besteht seit 2015.
Die TBR pflanzen an den Straßenrändern und auf Verkehrsinseln niedere Staudenbepflanzung, die Salz und Trockenheit vertragen. Hierbei handelt es sich um eine salzverträgliche Bankettmischung mit Schafgarbe, Majoran und Flockenblume. Die Abdeckung erfolgt mit Kies.
Am westlichen Ortseingang Richtung Baisingen sollen die Findlingsbauer sowie die Verkehrsinsel begrünt werden, dies trägt auch zur Reduzierung der Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer bei.
Die Pflanzstreifen am südlichen Ortseingang von Eckenweiler kommend werden mit eine Bankettmischung aus 20 % Blumen und 80 % Gräsern angesät, so dass sich der Boden erholen kann. Durch die mehrjährigen Blumenbeete ist die Erde ausgelaugt. Der Verkehrsteiler in der Eckenweiler Siedlung wird mit niedriger Staudenbepflanzung bepflanzt.
Am Ortseingang Ost Richtung Seebronn wird die Verkehrsinsel zum Gewerbegebiet Höllsteig begrünt.
Der Ortseingang Nord, alte B14, weist keine geeignete Fläche, die sich in städtischem Besitz befindet, aus.

Die Kosten für die Gestaltung der Ortseingänge betragen ca. 8.400 €.

Eine ORin bringt vor, dass an der Kreuzung Richtung DRK-Heim schon mal ein schönes Blumenbeet war. Dieses könne ebenfalls bepflanzt oder eine alternative Lösung gesucht werden.
Herr Wielinkski erklärt, dass der Pflegeaufwand und die Bewässerung an diesem Pflanzbeet zu zeitintensiv waren.
Herr Wielinkski nimmt sich diesem Bereich an und erarbeitet eine Lösung.

Eine andere ORin erfragt, wie viel zeitlicher Aufwand für die Gestaltung der Ortseingänge aufgebracht werde.
Wielinski gibt an, es werde hierfür mit drei bis vier Arbeitsgängen gerechnet, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Eine dauerhafte Bepflanzung gebe es nicht, diese sei immer nur auf einige Jahre begrenzt.

Eine ORin fragt, wie die Pflanzen ohne Bewässerung leben können und ob für die Pflege der Pflanzbeete Paten gesucht werden.
Bauhofleiter Wielinski äußert, die niedrige Staudenbepflanzung benötige wenig Wasser und Pflege. Dies sei bewusst so gewählt.
Der Vorsitzende ergänzt, Paten werde keine gesucht, da sich die Beete auf der Straßenfläche befinden und hohes Gefahrenpotential herrsche. Die Arbeiten erledige die TBR.

Ein OR gibt an, dass er von einem Bürger auf die Salzverträglichkeit und Langlebigkeit der Bepflanzung angesprochen wurde und Kosten/Nutzen in Frage stelle.
Herr Wielinski meint, die Bepflanzung werde mit den Jahren das Salz nicht ewig vertragen, jedoch habe sich das Streuverhalten geändert, so dass Salz nicht mehr in breiten Bogen gestreut werde.

Eine ORin fragt nach der Versieglungsfläche durch den Kies und das triste Erscheinungsbild außerhalb der Blütezeit.
Bauhofleiter Wielinski erklärt, es gebe keine Versieglungsfläche, da sich der Verkehrsteiler und die -inseln auf dem Straßenkörper befinden.
Außerhalb der Blütezeit sei natürlich keine Farbe vorhanden, jedoch solle die Bepflanzung auch nicht von dem Straßenverkehr ablenken.

OV Baur bedankt sich bei Herrn Wielinski für die Information und verabschiedet ihn.

TOP 3
Bekanntgaben

►Umzug Verwaltungsstelle:
Die Verwaltungsstelle wird in KW 13 vom ehemaligen Notariat in das Rathausgebäude zurückziehen, aufgrund von Umzügen in der Kernstadt und den anstehenden Wahlen muss der Umzug vorgezogen werden. In dieser Woche ist die Ortsverwaltung geschlossen. Das Bürgerbüro Rottenburg und das Standesamt Rottenburg sind in Vertretungsfällen Ansprechpartner.

►Neubesetzung Standesamt:
Die bisherige Stelleninhaberin wird zum 01.10.2019 ins Standesamt Rottenburg wechseln. Aufgrund dessen wird eine Nachfolge gesucht. Die Ausschreibung mit einem Stellenumfang von 40 % ist bereits erfolgt.

►Bauarbeiten Kreisverkehr:
Die Bauarbeiten für den Kreisverkehr an der Kreuzung Utta-Eberstein-Straße, Auberlinstraße, Stuttgarter Straße und Gosbertstraße beginnen am 18.03.2019. Die Dauer der Baumaßnahme beträgt ca. drei Monate.
In diesem Zeitraum werden die Bushaltestellen Grammer in der Gosbertstraße saniert und mit einer Kasseler Borde (barrierefrei) versehen.

►Einweihung Buchhaltestelle (Bücherschrank):
Vergangenen Samstag, 09.03.2019, war die Einweihung der Buchhaltestelle auf dem Marktplätzle. Der Standort am Marktplätzle soll vorübergehend sein.

►Putzaktion Bahnhof:
Die Nutzer des Bahnhofs werden mit der jährlichen Putzaktion am 13.04.2019 den Bahnhof wieder gründlich sauber machen.

►Aktion „Saubere Landschaft“:
Die Aktion findet am 23.03.2019 statt. Treffpunkt ist um 9 Uhr auf dem Festplatz.
Der Ausweichtermin bei schlechtem Wetter ist der 30.03.2019.
Helfer sind herzlich willkommen.

►ADAC/Anwohner:
Treffen zwischen Anwohner und ADAC hat stattgefunden. Ein Kompromiss wurde gefunden: Training samstags bis 14 Uhr. Sollte der Freitag aufgrund von einem anstehenden Rennen genutzt werden, werden die Anwohner vom ADAC informiert.
Auf fünf zusätzliche Tage freitags wurde die Aufweitung des Trainings begrenzt.

►VHS:
Angebote der VHS sind gut besucht und werden angenommen. Viele Kurse werden angeboten. 2014 wurden 9 Kurse angeboten, 2019 sind es 44 Kursangebote. Die Teilnehmerzahl ist von 2014 (81 Teilnehmer) auf 2019 (220 Teilnehmer) deutlich gestiegen. Räumlichkeiten für die Kurse sind knapp und werden gesucht.

TOP 4
Bebauungsplan „Öchsner II“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften in Rottenburg am Neckar – Ergenzingen
  • Auslegungsbeschluss

OV Baur führt in die Thematik zum Bebauungsplan „Öchsner II“ ein und erklärt, dass man sich den Bebauungsplan vor Beschlussfassung genau anschauen und erklären lassen müsse. Er übergibt an Frau Amann vom Stadtplanungsamt.

Die Ortschaftsräte Schäfer, Grammer, H. Renz, Kussauer und GR Beser nehmen aufgrund von Befangenheit im Zuhörerbereich Platz.

Frau Amann stellt anhand einer Präsentation die Unterlagen zum Auslegungsbeschluss vor.

Der Bebauungsplan (B-Plan) wird im Regelverfahren durchgeführt.
Am 27.06.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss durch den GR gefasst und im Mai/Juni 2018 eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt sowie eine öffentliche Infoveranstaltung im Juni 2018. Der Auslegungsbeschluss durch den GR soll am 19.03.2019 beschlossen werden.
Die Artenschutzprüfung ergab, dass lediglich die Artengruppe der Vögel im weiteren Verfahren zu berücksichtigen ist. Im Bebauungsplan sind entsprechende Maßnahmen wie die Einhaltung der Zeiten zur Baufeldbereinigung im Winter, Umsetzung der CEF-Maßnahmen (Ausbringung von Nistkästen für Feldsperling und Star) festgesetzt, so dass die Verbote nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nicht eintreten.

In den Baugrundgutachten wurde u.a. der Baugrund und die Deckschichten oberhalb des Oberen Muschelkalks (aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet Zone IIIA und IIIB) untersucht.
Der Baugrund besteht aus gering tragfähigem, oberflächennah anstehenden Lösslehm- und Verwitterungslehmböden. In der Verwitterungszone des Lettenkeupers sollte durch den relativ hohen Glühverlust keine Gründung erfolgen. In der Verwitterungszone des Oberen Muschelkalks nimmt die Tragfähigkeit zu, die sich in den Felsschichten des Oberen Muschelkalks weiter verbessert.
In den Sondierungen zeigen sich unterschiedliche Mächtigkeiten der Deckschichten, wobei die Mächtigkeiten im Süden des Erschließungsgebietes größer sind als im Norden.
Zum Schutz des im Muschelkalk vorhandenen Grundwassers ist nach Angaben des Landratsamts Tübingen in der Wasserschutzzone III eine Deckschichtenmächtigkeit von mind. 2 m bis zum Oberen Muschelkalk zu belassen.

Der städtebauliche Entwurf vom Dezember 2017 sieht Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhausbebauung sowie ein Pflegeheim vor. Der Bebauungsplanentwurf wurde aus dem städtebaulichen Entwurf entwickelt und um gewünschte Gehwege hin zum Pflegeheim ergänzt.

Die planungsrechtlichen Festsetzungen umfassen unter anderem die Art der baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet, Fläche für Gemeinbedarf), Maß der baulichen Nutzung, Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen, Bauweise, etc.
Das Gelände fällt zum Seltenbach hin deutlich ab, eine mögliche Auffüllung ist von der geringen Deckschicht abhängig und wird im Zuge der Erschließungsplanung ermittelt.

OV Baur möchte wissen, wie die Auffüllung erfolge.
Frau Hellstern erläutert, das Tiefbauamt fülle gesamtflächig vor der Bebauung auf.

Eine ORin erfragt, ob die Auffüllung mit dem geologischen Gutachten zusammenhänge.
Frau Amann erklärt, die Auffüllung hänge mit der teilweise sehr geringen Deckschichtenmächtigkeit im Plangebiet zusammen. Ob eine Unterkellerung, Zisternen, etc. möglich seien muss im Einzelfall geprüft werden. Hierzu ist dem Bauantrag eine Angabe zur Deckschichtenmächtigkeit beizulegen.
Durch die Auffüllung werde das jetzige Gefälle von über 12 % etwas angeglichen.

Eine Frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt und diverse Anregungen wurden vorgebracht.
Beispielsweise wurden vom Regierungspräsidium Tübingen Emissionsberechnungen für den nordwestlich des Plangebiets gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt. Aktuell sind die Emissionen nicht zu hoch. Bei etwaigen Betriebserweiterungen muss eine neue Bewertung erfolgen.
Das Thema Versiegelung von Flächen und Oberflächenwasserbeseitigung wurde vom Fachamt geklärt. Das Landratsamt Tübingen hat auf Themen des Naturschutzes hingewiesen, welche auch entsprechend im Textteil des Bebauungsplans berücksichtigt werden.

Eine ORin fragt an, wie es sich mit dem Überschwemmungsgebiet verhält.
Frau Amann gibt an, dass die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) im Bebauungsplan so angepasst wurde, dass bauliche Hauptanlagen auch im Bereich HQextrem ausgeschlossen werden.
Frau Hellstern ergänzt, dass das betroffene Grundstück in der Nähe der HQextrem – Grenze entsprechende Bauart (Hochwasserangepasstes Bauen) bei der Bauausführung berücksichtigen müsse. Der Bauherr werde hierüber informiert.

Eine ORin erfragt, weshalb in bestimmten Bereichen eine Zisterne gebaut werden dürfe und in anderen Bereichen nicht.
Frau Amann erläutert, dass dies mit der Deckschicht zusammenhänge. Hierzu werde das Fachamt angehalten, nochmals die Sachlage sensibel zu prüfen.
Die begrünten Flachdachgaragen, die gebaut werden müssen, tragen zur Ableitung des Wassers bei.
Bei der Ausführung von flachgeneigten Dächern sei eine extensive Begrünung vorgeschrieben. Die Begrünung trage zu einer gedrosselten Ableitung des unbelasteten Niederschlagswassers bei.

Frau Amann fährt fort, das weitere Vorgehen sei die Zustimmung des GR zum Auslegungsbeschluss.
Die öffentliche Auslegung erfolge für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen. Die Bekanntgabe erfolge im Rottenburger Mitteilungsblatt.
Die Auslegungsunterlagen seien im Rathaus Kernstadt, der Verwaltungsstelle und im Internet einsehbar.
Es finde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden durch den OR und GR abgewogen.
Der Satzungsbeschluss erfolge durch OR und GR.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschluss bedeute das Inkrafttreten des Bebauungsplanes.

Eine ORin möchte wissen, weshalb nicht die kompletten Flächen entlang des Seltenbachs als Ausgleichsfläche verwendet werden.
Frau Amann antwortet, dass nicht alle Flächen im Besitz der Stadt seien.

Eine ORin erfragt, ob es Privatwege gebe.
Frau Hellstern erläutert, dass im östlichen Plangebiet die Wege 6 und 7 als Privatwerge festgesetzt seien. Diese erschließen ausschließlich die beiden Baugrundstücke und dienen auch der Verlegung von Versorgungsleitungen.
Einige OR äußern, dass sie Privatwege negativ ansehen. Es sollen ausschließlich öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden.
Frau Hellstern ergänzt, dass die Entscheidung, ob Privatweg oder öffentliche Verkehrsfläche nichts an den Grundzügen der Planung und somit am Auslegungsbeschluss ändere, da beides als Verkehrsfläche ausgewiesen sei.

OV Baur äußert, die Stichstraße (Wohnstraße 3) im Westen solle verlängert werden, um eine Garage auch in der westlichen Seite des geplanten Bauplatzes bauen zu können.
Frau Hellstern gibt an, dass dies als Empfehlung des OR an den GR mitgegeben werden könne.

Die Gesamtfläche des Baugebiets umfasst 4,80 ha. Davon sind 2,38 ha Wohnbaufläche und 0,87 ha öffentliche Grünfläche.
40 % auf den einzelnen Baugrundstücken muss Grünfläche bleiben.
In dem Gebiet gibt es 71,8 Einwohner pro Hektar, inkl. Pflegeheim.
Es werden ca. 56 Bauplätze unterschiedlicher Größe im Baugebiet ausgewiesen.

Als Dachformen sind Satteldach, Pultdach, Flachdach und versetztes Pultdach zulässig, beim Pflegeheim und Mehrfamilienhäusern ist ein Flachdach zwingend.
Bei Doppel- und Reihenhäusern muss die Dachform abgestimmt sein.
Bis zu zwei Vollgeschosse sind bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern erlaubt, bei Mehrfamilienhäuser sind zwei Vollgeschosse plus ein Staffeldachgeschoss zulässig.
Der Entwurf ist für die Art der Bebauung sehr flexibel gehalten. Befreiungen vom B-Plan werden nicht erteilt.

Eine ORin fragt nach der begrenzten Auswahl der Baumarten in der Pflanzliste.
Frau Hellstern antwortet, die Pflanzliste reduziere sich bei den Bäumen aufgrund der Grundstücksgrößen auf Bäume geringerer Wuchshöhe, welche standortangepasst und gebietsheimisch sind. Jedoch könne die Pflanzliste etwas erweitert werden.

Eine ORin empfindet die Formulierung zum Thema Solaranlagen als unglücklich.
Frau Hellstern gibt an, das Anbringen von Solaranlagen sei heutzutage gewünscht und daher zulässig.

Bauliche Anlagen wie Mauern, Aufschüttungen oder Einfriedungen sind in einem 50 cm breiten Grundstücksstreifen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zulässig; dieser Streifen dient der Unterbringung von Fundamenten für die Randeinfassung und Straßenlampen, er erleichtert die Instandsetzung und später mögliche Straßenbauarbeiten und bildet gleichzeitig den seitlichen Sicherheitsraum der Straße.
Die Straßenlaternen werden auf die Hinterkante der Straßenrandeinfassung des Grundstücks gesetzt.
Im Nordwestlichen Bereich des Plangebiets wird eine Retentionsfläche ausgebildet. Diese wird geländemodelliert, es entsteht kein Bauwerk.
Eine Weidefläche (z.B. Pferdekoppel) ist im Bereich der öffentlichen Grünfläche (Pflanzgebotsfläche) nicht erlaubt.
Auf Spielplatzfläche gibt es keinen Anspruch, im Baugebiet kann ein Spielplatz erstellt werden. Spielplatz ist städtische Ausgabe und nicht umlagepflichtig.
Die Dacheindeckung muss in rot bis rotbraun oder anthrazit ausgeführt werden.

Der Vorsitzende erklärt, dass man sich den Bebauungsplan vor Beschlussfassung genau anschauen und erklären lassen müsse.

Der OR empfiehlt folgende Änderung einstimmig:
- die Verlängerung des westlichen Stichwegs Wohnstraße 3 um fünf Meter und
- die Wege 6 und 7 sollen als öffentliche Straßen ausgewiesen werden


Der Ortschaftsrat empfiehlt dem GR
- die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Öchsner II“ in der Fassung vom 07.02.2019 mit den oben genannten Änderungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 07.02.2019 mit den oben genannten Änderungen für diese Gebiet gemäß § 74 LBO,
- die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten und
- stimmt der Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 07.02.2019 zu

einstimmig.


OV Baur bedankt sich bei Frau Hellstern und Frau Amann für die Vorstellung und Information.

TOP 5
Bauangelegenheiten – Information

Folgendes genehmigte Bauvorhaben wurde vorgestellt:

►Bauvorhaben: Pfauenweg 12, Flurstück-Nr. 9305
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Fahrradabstellgebäude

TOP 6
Anfragen der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte

►Ausweisung öffentlicher Parkplätze:
Eine ORin fragt, weshalb die öffentlichen Parkplätze nicht erkennbar ausgewiesen seien.
OV Baur nimmt dies zur Kenntnis und klärt die Beschilderung mit dem Ordnungsamt ab.

►Benutzungsordnung für Schulräumlichkeiten:
Eine ORin möchte wissen, ob die Benutzungsordnung für Schulräumlichkeiten im Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlicht werden könne.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Benutzungsordnung nach Aussage der Stadt eine interne Regelung sei und nicht veröffentlicht werde. Dies werde nochmals geklärt.

►Gewerbegebiet Feinbelag durch Glasfaser:
Eine ORin berichtet, dass im Gewerbegebiet Höllsteig der Feinbelag nach den Glasfaserarbeiten nicht aufgebracht wurde und teilweise die Hofeinfahrten erschwert zugänglich seien.
OV Baur antwortet, die Arbeiten wurden aktuell in der Gäustraße wieder aufgenommen. Die Arbeiten seien jedoch stark witterungsabhängig, auch für die Anbringung des Feinbelags.
Es werde angefragt, ob im Gewerbegebiet die Feinbelagsarbeiten entsprechend der Witterung vorgezogen werden können.

►Spielplatz Grundschule:
Ein OR äußert, die Seilbahn auf dem Spielplatz an der Grundschule sei seit längerem defekt und möchte wissen, wann dies repariert werde.
Der Vorsitzende gibt an, der Defekt sei bekannt und wurde dem Tiefbauamt gemeldet und besichtigt. Reparatur sei beschlossen, müsse nur noch durchgeführt werden.

TOP 7
Verschiedenes

►Mailverkehr Thema Filmvorführung Mensa:
Eine ORin fragt an, wie die Mail zum Thema Filmvorführung Mensa von OV Baur an Fraktionsvorsitzende Frau Holzmann in den Gemeinderat gekommen sei. Frau Holzmann hat geäußert, sie wolle das klären.
Fraktionsvorsitzende Holzmann erklärt, dass sie nun wisse, wie die Mail in den Gemeinderat gelangt sei, jedoch sich hierzu nicht äußern möchte.
Sie ergänzt, dass sie auf OV Baur zugekommen sei und gesagt habe, dass die Mail nicht von ihr weitergeleitet wurde. Dies wurde vom Vorsitzenden bestätigt.

►Leserbrief Tageszeitung:
Fraktionsvorsitzender Schäfer kritisiert den Leserbrief von Fraktionsvorsitzenden Holzmann im Schwarzwälder Boten zum Zeitungsartikel von Redakteur Klaus Ranft und äußert, dies sei ein dezenter Angriff auf die Pressefreiheit gewesen.
Frau Holzmann erklärt, dass ihr von der Chefredaktion angeraten wurde, einen Leserbrief zu besagtem Presseartikel zu schreiben. Ein Leserbrief könne jeder schreiben und habe nichts mit der Beschneidung der Pressefreiheit zu tun.
20.03.2019 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


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