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Bewohnerparkausweis beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro Rottenburg - E-Mail:
- buergerbuero@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-444
- Telefax:
-
07472 / 165-458
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
Foyer, Zimmer A 002
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.
- Internet:
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Online-Dienste
Beschreibung
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Verfahrensablauf
In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Kosten
Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt pro Kalenderjahr 60,00 Euro.
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einem Leergewicht über 1800 kg oder mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht über 2000 kg wird eine Gebühr von 90 Euro festgelegt.
Für Angehörige von Haushalten, die Anspruch auf die Kreisbondurcard haben, werden die Gebühren jeweils um 50 % ermäßigt.
Für Inhaber des blauen und orangenen Parkausweises ist der Bewohnerparkausweis gebührenfrei.
Die Neuausstellung im Falle eines Kennzeichenwechsels sowie bei Verlust, Beschädigung und Wohnungswechsel ist mit 10 Euro gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Sichere Kommunikation
Sie können mit dem Bürgerbüro durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.
Bürgerbüro Ergenzingen
Mit allen Anliegen, für die das Bürgerbüro zuständig ist, können Sie sich auch an die Außenstelle im Rathaus Ergenzingen, Gäustraße 8, wenden.
- E-Mail:
- buergerbuero.ergenzinge...
- Tel.:
- 07472 / 165-750
Zentrale und Bürgerbüro
- Fax:
- 07472 / 165-769
Öffnungszeiten:
- Mo.
- 09:30 – 12:30 Uhr
15:30 – 18:00 Uhr - Di.
- 09:30 – 12:30 Uhr
- Mi.
- 15:30 – 18:00 Uhr
- Do.
- 09:30 – 12:30 Uhr
- Fr.
- 09:30 – 12:30 Uhr