Bewohnerparkbereiche werden erweitert

Das neue Parkraumkonzept, das die Stadt Rottenburg im März vergangenen Jahres eingeführt hat, wird jetzt erweitert. Ab 1. März 2020 gelten die Erweiterungs- und Ergänzungsmaßnahmen, denen der Gemeinderat bereits im Juli zugestimmt hatte.

Grund hierfür ist, dass sich der Parksuchverkehr weiter in die äußeren Bereiche verlagert hat. Denn viele Autofahrer*innen wollen weiterhin in den nicht bewirtschafteten Bereichen kostenfrei parken. Dies sorgt dort nun für Engpässe. Vor allem die Bewohner*innen sind hiervon betroffen und meldeten dem Ordnungsamt die entstandene Problematik. Anhand der Vielzahl an Rückmeldungen aus der Bürgerschaft wurde ein konkreter Handlungsbedarf gesehen, welcher die Verwaltung veranlasste tätig zu werden und das Parkraumkonzept fortzuschreiben.

Das Parkraumkonzept wurde entsprechend überarbeitet und mit Erweiterungen zugunsten der Bewohner*innen verbessert. Dabei wurden Bewohnerparkbereiche sowie die Parkraumbewirtschaftungszone um weitere Straßenzüge ergänzt.

Die Ergänzung der Bereiche im Einzelnen:

- Zone 4 – Sülchenstraße 6-18 (gerade Hausnummern), Pfeiferstraße 1-8, Gartenstraße 57

- Zone 5 – Pfeiferstraße 10-38, Argonnenstraße 1-2, Flandernstraße 1-2, Landseestraße 1-2, Sülchenstraße 34-54 (gerade Hausnummern), Sofienstraße 23-58, Schuhstraße 27-54/2, Graf-Wolfegg-Straße 2-70 (gerade Hausnummern), Hefelestraße, Kellerstraße, Lippstraße, Jaumannstraße, Kottmannstraße, Theodor-Heuss-Straße, Lilienthalweg, Theophil-Wurm-Weg, Zeppelinweg, Anton-Buhl-Weg, Robert-Koch-Weg, Rupert-Storr-Weg, Krumme Länder

- Zone 6 – Niedernauer Straße 14-65, Martinstraße, Kapuzinergarten, Kapuzinergraben 6-14 (gerade Hausnummern)

Die Zonen 5 und 6 werden als Bewohnerparkbereiche ausgewiesen. In Zone 4 und auf den öffentlichen Parkplätzen in Zone 6 (gelbe Markierung in beigefügtem Plan) kann mit Parkschein geparkt werden.

Alle betroffenen Bewohner*innen wurden persönlich angeschrieben und können beim Bürgerbüro einen Bewohnerparkausweis beantragen. Hierfür gibt die Verwaltung ausreichend Zeit bis Anfang April.

Die Ausweisung der Gebiete erfolgt mittels Verkehrszeichen. Die ergänzende Beschilderung wird in den nächsten Wochen installiert und entfaltet zum 1. März 2020 ihre Gültigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit Bewohnerparkausweis nicht in einem gesetzlichen oder ausgewiesenen Haltverbot geparkt werden darf.

Im Bewohnerparkbereich selbst gibt es keine personenbezogenen Parkstände und somit auch keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkstand innerhalb des Bereichs.

Bei Fragen stehen Jörg Schäfer von der Verkehrsbehörde unter der Nummer 07472 / 165-241 und Nehle Betz als Amtsleiterin unter der Nummer 07472 / 165-245 gerne zur Verfügung.

Parken im Anwohnerbereich

Plan BewohnerparkenBild vergrößern
Plan Bewohnerparken.

26.02.2020 - Ordnungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Polizeimütze mit Stadtwappen