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Bezirksbeiräte
Die Bezirksbeiräte gibt es für die Rottenburger Kernstadt seit Oktober 2024. Rottenburg wurde hierfür in zwei Stadtbezirke unterteilt, in Kernstadt-Nord und Kernstadt-Süd, deren Grenze der Neckar bildet. Die aktuelle Amtsperiode läuft von Oktober 2024 bis 2029.
Was machen die Bezirksbeiräte?
Die 17 Ortschaften der Stadt Rottenburg haben mit dem jeweiligen Ortschaftsrat eine unmittelbare Vertretung der Bürger*innen vor Ort. Mit den Bezirksbeiräten Nord und Süd hat nun auch die Kernstadt eine ähnliche Vertretung.
Der Bezirksbeirat ist ein beratendes Gremium.
Bezirksbeiräte ermöglichen eine bürgernahe Vertretung und Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen des jeweiligen Bezirks.
Der BzB wird zu wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Bezirk betreffen, gehört.
Der Bezirksbeirat ist ein beratendes Gremium.
Bezirksbeiräte ermöglichen eine bürgernahe Vertretung und Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen des jeweiligen Bezirks.
Der BzB wird zu wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Bezirk betreffen, gehört.
Wie ist der Bezirksbeirat entstanden?
Die Bewohner*innen der Ortschaften haben einen Ortschaftsrat. Die Kernstädter hingegen sind in den kommunalpolitischen Gremien lediglich im Gesamt-Gemeinderat vertreten. Die SPD-Fraktion fand bereits 2021, dass das nicht ausreiche und stellte einen Antrag, nach der Kommunalwahl 2024 zwei Stadtbezirke mit Bezirksbeiräten für die südliche und die nördliche Kernstadt einzurichten.
Im November 2022 wurde im Gemeinderat mit der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rottenburg die rechtliche Grundlage dafür geschaffen.
Nach der Wahl 2024 wurden die Bezirksbeiräte für Nord und Süd bestellt.
Im November 2022 wurde im Gemeinderat mit der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rottenburg die rechtliche Grundlage dafür geschaffen.
Nach der Wahl 2024 wurden die Bezirksbeiräte für Nord und Süd bestellt.
Was sind die Aufgaben der Bezirksbeiräte?
Die Bezirksbeiräte haben keine inhaltlichen Entscheidungsbefugnisse, sondern nur beratende Funktion.
Anhörung bei wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, sind zum Beispiel:
- Bebauungspläne
- Bürgergeldanträge (bindender BZB-Empfehlungsbeschluss für den SBK)
- Öffentliche Bauvorhaben
- Verkehrsthemen
- Haushaltsmittel für Einrichtungen/Aufgaben im Bezirk
Themen, die die gesamte Kernstadt betreffen, können auch in einer gemeinsamen Sitzung beider Bezirksbeiräte beraten werden.
Beschlüsse und Stellungnahmen sind nicht verbindlich, sondern haben lediglich empfehlenden Charakter.
Die BzB beraten zu Angelegenheiten, unterstützen den Gemeinderat und die Verwaltung durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen, Stellungnahmen.
Mitglieder des BzB können auch zu Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates entsandt werden, sofern dort Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, beraten werden.
Innerhalb eines Jahres werden mindestens 3 Sitzungen durchgeführt.
Anhörung bei wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, sind zum Beispiel:
- Bebauungspläne
- Bürgergeldanträge (bindender BZB-Empfehlungsbeschluss für den SBK)
- Öffentliche Bauvorhaben
- Verkehrsthemen
- Haushaltsmittel für Einrichtungen/Aufgaben im Bezirk
Themen, die die gesamte Kernstadt betreffen, können auch in einer gemeinsamen Sitzung beider Bezirksbeiräte beraten werden.
Beschlüsse und Stellungnahmen sind nicht verbindlich, sondern haben lediglich empfehlenden Charakter.
Die BzB beraten zu Angelegenheiten, unterstützen den Gemeinderat und die Verwaltung durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen, Stellungnahmen.
Mitglieder des BzB können auch zu Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates entsandt werden, sofern dort Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, beraten werden.
Innerhalb eines Jahres werden mindestens 3 Sitzungen durchgeführt.
Wer sind die Mitglieder der Bezirksbeiräte?
Der Bezirksbeirat Nord und der Bezirksbeirat Süd besteht aus jeweils 10 Rottenburger*innen aus dem jeweiligen Stadtbezirk.
Vorsitzender: Oberbürgermeister oder ein/e Beauftragte (Erste Bürgermeisterin / Bürgermeisterin)
Vorsitzender: Oberbürgermeister oder ein/e Beauftragte (Erste Bürgermeisterin / Bürgermeisterin)
Liste der Bezirksbeiräte unterteilt nach Nord und Süd:
Wie wird man in den Bezirksbeirat bestellt?
Eine Direktwahl ist nur in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohner*innen möglich.
Die Mitglieder des Bezirksbeirats in kleineren Gemeinden werden vom Gemeinderat aus dem Kreis der im Gemeindebezirk wohnenden wählbaren Bürger bestellt.
Sie erfolgt nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl und für die Dauer von fünf Jahren.
Die 10 Sitze je Bezirk werden entsprechend dem Listen- und Parteienproporz des Ergebnisses der Gemeinderatswahl verteilt.
Die Mitglieder des Bezirksbeirates haben auch Stellvertreter*innen.
Die Mitglieder des Bezirksbeirats in kleineren Gemeinden werden vom Gemeinderat aus dem Kreis der im Gemeindebezirk wohnenden wählbaren Bürger bestellt.
Sie erfolgt nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl und für die Dauer von fünf Jahren.
Die 10 Sitze je Bezirk werden entsprechend dem Listen- und Parteienproporz des Ergebnisses der Gemeinderatswahl verteilt.
Die Mitglieder des Bezirksbeirates haben auch Stellvertreter*innen.
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