Bildungs- und Teilhabepaket - Mitmachen möglich machen

Informationen für Vereinsvorstände, Musikschulen, Träger von Freizeiten und andere Anbieter von Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.

Ab 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen berechtigt, Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Unter anderem können Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.

Wer kann die Leistung erhalten?

Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

  • die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen
  • die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen
  • für die Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz bezahlt wird
  • für die Wohngeld gewährt wird.

Welche Leistungen gibt es?

Neben dem gemeinschaftlichen Schulmittagessen, dem Schulbedarf und weiteren Unterstützungsleistungen gibt es die Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich, wie zum Beispiel Vereinsbeiträge, Kosten des Musikunterrichts und Kosten von Freizeiten.
Die Leistungen sind auf 10.-€ monatlich und auf die Altersgruppe der unter 18-jährigen begrenzt.

Wie kommen Kinder und Jugendliche an die Leistung "soziale und kulturelle Teilhabe"?

Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anträge sind erhältlich

  • im Jobcenter Tübingen
  • bei den Wohngeldstellen des Landkreises
  • im Rathaus Bürgerbüro für Soziales der Stadt Rottenburg am Neckar zu den üblichen Öffnungszeiten
  • beim Landratsamt Tübingen

Der Antrag ist an das Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen zu senden.
Auskunft und Information erhalten Sie über die Hompepage des Landkreises unter [www.kreis-tuebingen.de].

Wie wird die Leistung erbracht ?

Grundsätzlich ist die bewilligte Leistung direkt an den Anbieter zu bezahlen, somit an Vereine, Musikschulen und dergleichen. Die Vereine oder sonstigen Anbieter rechnen direkt mit dem Landkreis ab. Vorausleistungen der Monatsbeträge von 10.-€ sind möglich.

Eine Bitte:

Bitte geben Sie diese Informationen an alle Kinder und Jugendlichen weiter, die an den von Ihnen angebotenen Aktivitäten teilnehmen oder gerne mitmachen würden und die möglicherweise einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben.
16.06.2011 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


Zusätzliche Informationen und Dienste

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