Briefwahlunterlagen beantragen

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar können Wahlberechtigte auch per Briefwahl wählen.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass allerdings die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von Anfragen bezüglich des Erhalts Ihrer Briefwahlunterlagen ab.

Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag.

Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über unten aufgeführten Link oder unter dem Punkt „Bürgerservice“ > „Online-Dienste“ > „Wahlschein beantragen“ oder „Briefwahlunterlagen beantragen“ aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem bereits Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Es ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar möglich.

Die ausgefüllten Wahlbriefe werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden, wodurch ebenfalls die Dauer des Rückversands gespart werden kann.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-396.

13.01.2025 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Logo mit dem Aufdruck Bundestagswahl 2025 der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg