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Briefwahlunterlagen beantragen
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Die persönliche Beantragung und Abholung erspart die Dauer des Postversandes. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhielten alle Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Donnerstag, 20. Februar 2025
Bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar (www.rottenburg.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ - „Online-Dienste“- „Wahlschein beantragen“ zu beantragen. Danach wird dieser Link deaktiviert.
Freitag, 21. Februar 2025
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Marktplatz 18, Gebäude D, Zimmer D030, 72108 Rottenburg am Neckar (Zugang rollstuhlgerecht über die Gasse „Hinter dem Rathaus“) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Frist wurde im Vergleich zur Kommunal- und Europawahl 2024 von 18.00 Uhr auf 15.00 Uhr abgeändert.
Samstag, 22. Februar 2025
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Sonntag, 23. Februar 2025
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechend verpackten Wahlbrief so rechtzeitig absenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg einwerfen, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.
Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhielten alle Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Donnerstag, 20. Februar 2025
Bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar (www.rottenburg.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ - „Online-Dienste“- „Wahlschein beantragen“ zu beantragen. Danach wird dieser Link deaktiviert.
Freitag, 21. Februar 2025
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Marktplatz 18, Gebäude D, Zimmer D030, 72108 Rottenburg am Neckar (Zugang rollstuhlgerecht über die Gasse „Hinter dem Rathaus“) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Frist wurde im Vergleich zur Kommunal- und Europawahl 2024 von 18.00 Uhr auf 15.00 Uhr abgeändert.
Samstag, 22. Februar 2025
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Sonntag, 23. Februar 2025
- Wenn bei nachweislich plötzlicher Erkrankung das Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechend verpackten Wahlbrief so rechtzeitig absenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg einwerfen, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.
11.02.2025 - Wahlamt
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