Bürgergeld als Corona-Nothilfe für Vereine

Die Stadt Rottenburg am Neckar setzt ab sofort das Bürgergeld auch als Corona-Nothilfe für Vereine ein. Das hat der Gemeinderat am 30. Juni beschlossen und die Richtlinien für die Jahre 2020 und 2021 entsprechend geändert. Somit können Rottenburger Vereine ab sofort einen Bürgergeld-Antrag auch ohne konkretes Projekt stellen. Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller*in corona-bedingte Zahlungsschwierigkeiten geltend macht, etwa durch ausgefallene Veranstaltungen, und nachweist, dass zwingend notwendige Ausgaben deshalb nicht mehr geleistet werden können. Sparmaßnahmen und andere Finanzierungsmöglichkeiten wie Rücklagen, Fördermittel oder andere Corona-Hilfen sollten ausgeschöpft sein. Andere Fördervoraussetzungen und Förderhöchstgrenzen gelten wie beim bisherigen Bürgergeld. Unabhängig von Anträgen wegen corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten können auch weiterhin projektbezogene Bürgergeldanträge gestellt und bewilligt werden. Die Entscheidung obliegt weiterhin den Ortschaftsräten für Anträge in der jeweiligen Ortschaft und dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss für Anträge in der Kernstadt.
Weitere Informationen, Antragsformulare und Richtlinien:
01.07.2020 - Stadtverwaltung, Redaktion Amtsblatt und Internet


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