Bürgergeld - Unterstützung einer Bürgeraktion

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Beschreibung

Die Stadt Rottenburg am Neckar unterstützt Bürgeraktionen von Rottenburger Vereinen, Initiativen und sonstigen Gruppierungen und fördert damit das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Zuständig für Projektanträge in der Kernstadt ist das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement. Der Antrag muss schriftlich über das entsprechende Formular erfolgen. Über die Vergabe entscheidet der Sozialausschuss. In den Stadtteilen entscheidet der Ortschaftsrat. Anträge sind an die jeweilige Verwaltungsstelle zu richten.

Ab 2022 haben kleinere Ortschaften mindestens 5.000 Euro Bürgergeld zur Verfügung. Das hat der Rottenburger Gemeinderat am 23. November beschlossen. Die Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Einwohner*in führte bislang dazu, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel in kleineren Ortschaften sehr gering sind. Größere Projekte beinhalten aber auch in kleinen Ortschaften oftmals einen hohen Kostenaufwand, der bislang nicht über das dortige Bürgergeld abgedeckt werden konnte.

Der Mindestbetrag von 5.000 Euro gilt 2022 für die Ortschaften Bad Niedernau, Bieringen, Eckenweiler, Frommenhausen, Hemmendorf, Obernau und Schwalldorf.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM