Inhalt
Bürgergeld - Unterstützung einer Bürgeraktion
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Dezernat 1
Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement - E-Mail:
- oeffentlichkeitsarbeit@rottenb...
- Telefon:
- 07472 / 165-419
- Telefax:
-
07472 / 165-304
- Adresse:
- Marktplatz 24 (Gebäude C)
1. Stock, Zimmer C 104
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Öffnungzeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Die Stadt Rottenburg am Neckar unterstützt Bürgeraktionen von Rottenburger Vereinen, Initiativen und sonstigen Gruppierungen und fördert damit das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Zuständig für Projektanträge in der Kernstadt ist das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement. Der Antrag muss schriftlich über das entsprechende Formular erfolgen. Über die Vergabe entscheidet der Sozialausschuss. In den Stadtteilen entscheidet der Ortschaftsrat. Anträge sind an die jeweilige Verwaltungsstelle zu richten.
Die Fördermittel werden jährlich entsprechend der Einwohnerzahl (Stand 30.6. des Vorjahres; 5 Euro pro Einwohner) im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Einzelprojekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung abgerechnet sein, ansonsten steht die bewilligte Fördersumme anderen Projektanträgen in der jeweiligen Ortschaft bzw. Kernstadt zur Verfügung. Ein Projekt kann mit maximal 20.000 Euro bezuschusst werden.
Die Fördermittel werden jährlich entsprechend der Einwohnerzahl (Stand 30.6. des Vorjahres; 5 Euro pro Einwohner) im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Einzelprojekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung abgerechnet sein, ansonsten steht die bewilligte Fördersumme anderen Projektanträgen in der jeweiligen Ortschaft bzw. Kernstadt zur Verfügung. Ein Projekt kann mit maximal 20.000 Euro bezuschusst werden.
Mehr zum Thema