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Corona-Virus: Verhaltensregeln und Infos
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Tübingen gibt Verhaltenstipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Verhaltensregeln
Das Gesundheitsamt empfiehlt folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln, die vor der Ansteckung an Erkältungskrankheiten, Influenza (saisonale Grippe) wie auch dem neuartigen Coronavirus schützen.
Das Gesundheitsamt empfiehlt folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln, die vor der Ansteckung an Erkältungskrankheiten, Influenza (saisonale Grippe) wie auch dem neuartigen Coronavirus schützen.
- Waschen Sie regelmäßig und gründlich ihre Hände mit Wasser und Seife. Die Erreger können auch an Türklinken, Haltegriffen, Treppengeländern oder ähnlichen Gegenständen haften und von dort über die Hände weitergereicht werden. Beim Corona-Virus ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass die Erreger nicht über Oberflächen weitergegeben werden können, dennoch empfehlen wir sicherheitshalber entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
- Niesen oder husten Sie in die Ellenbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie nur einmal benutzen und sofort entsorgen.
- Enge Kontakte, vor allem mit kranken Personen meiden. Dabei 1 bis 2 Meter Abstand halten.
- In der Infektzeit auf Händeschütteln, Umarmungen und Küsschen zur Begrüßung verzichten.
- Wenn Sie selbst krank werden und Erkältungssymptome und Fieber entwickeln, bleiben Sie zuhause, damit Sie niemanden anstecken. Wenn Sie aus einem aktuellen Risikogebiet kommen oder engen Kontakt zu Personen hatten, die aus solchen Gebieten zurückgekehrt sind, kontaktieren Sie bitte einen Arzt oder melden Sie sich bei den Hotlines. Bitte kommen Sie nicht zum Gesundheitsamt ins Landratsamt, hier werden keine Tests vorgenommen!
Weitere Fragen
Stand: 18.08.2020
- Für weitergehende Fragen hat das Landratsamt Tübingen ein spezielles Informationsangebot auf seiner Homepage und verweist dort auch auf den bereit gestellten Chatbot COREY, der rund um die Uhr Antworten auf die wichtigsten Fragen zu COVID-19 gibt.
- Das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg ist werktags von 9 bis 16 Uhr unter Tel. 0711/904-39555 erreichbar.
- Das Bundesministerium für Gesundheit ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter Tel. 030 346 465 100 erreichbar.
Stand: 18.08.2020
Weiterführende Informationen
- Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen. Infos zum Corona-Test uvm. - Informationen zum Corona-Virus - Landesgesundheitsamt
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Informationen zum Corona-Virus - RKI
Robert Koch-Institut - Corona Warn-App
Bundesregierung - infektionsschutz.de
Wie schütze ich mich vor einer Infektion. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Informationen fachspezifisch - Zusammen gegen Corona
Bundesgesundheitsministerium - Bundesregierung
Maßnahmen Bundesebene - Land Baden-Württemberg
Maßnahmen Baden-Württemberg - Kultusministerium Baden-Württemberg
Schulen und Kindertagesstätten - Sozialministerium Baden-Württemberg
Maßnahmen Baden-Württemberg - Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Soforthilfen. Aktualisierte Liste Branchen, Geschäfte, Dienstleister die geschlossen sind bzw. geöffnet sein dürfen - Bundes-Familienministerium
Kinderzuschlag, Notfall-KiZ - Auswärtiges Amt
Reisewarnungen, Rückholung - Bundespolizei
Regelungen an den Grenzen - Bundes-Innenministerium
Reisebeschränkungen, Grenzkontrollen - Europäische Kommission
Maßnahmen Europaebene, Englisch - Infektionsschutzgesetz
Gesetzestext. Bundesamt für Justiz
18.08.2020 - Stadtverwaltung, Redaktion Amtsblatt und Internet
Zusätzliche Informationen und Dienste
Schutz vor Erkrankung
- infektionsschutz.de
Wie schütze ich mich vor einer Infektion. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Leichte Sprache
- Corona-Virus: Erklärt in leichter Sprache
- Informationen zum Corona-Virus und zur Corona-Impfung in leichter Sprache
Video des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Gebärdensprache
Informationen in Gebärdensprache