Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zeigt sich als flexibler Stabilitätsfaktor in der Corona-Krise

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seit 25 Jahren Projekte. Die Förderschwerpunkte sind Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen im ländlichen Raum. Die Anträge auf Aufnahme in das Programm werden von den Kommunen gestellt und zwar für solche Projekte, die der Strukturentwicklung der Gemeinden dienen.

In „normalen“ Jahren erfolgt die Antragstellung und Entscheidung über die Projektanträge durch das Ministerium einmal im Jahr. In diesem Jahr, das durch die Corona-Krise geprägt ist, hat der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk in einer Pressemitteilung angekündigt, dass über Anträge für bestimmte Projekte regelmäßig entschieden wird. Projektanträge aus dem Förderschwerpunkt Grundversorgung sowie alle gewerblichen Projekte können bis Ende September laufend gestellt, monatlich begutachtet und nach Möglichkeit auch eingeplant werden, heißt es in der Pressemitteilung. „Die Corona-Krise erschüttert unser Land zutiefst. Dennoch wurden im Rahmen der bis Ende April geöffneten Sonderausschreibung viele Fördermaßnahmen beantragt. Ein Großteil der investitionsbereiten Antragsteller erhält bald eine positive Nachricht“, erklärte Minister Hauk.

Für die Förderung privater Baumaßnahmen gilt das gewohnte Antragsverfahren. Diese Anträge sollten bis Ende August beim Rathaus im Stadtplanungsamt abgegeben werden.

Genauere Informationen zu den Rahmenbedingungen des ELR und der aktuellen Sonderausschreibung erhalten Interessenten beim Stadtplanungsamt (Tel: 07472 165-506, E-Mail: baufoerderung@rottenburg.de).
22.05.2020 - Stadtplanungsamt


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