Der Behindertenbeirat wird neu gewählt

Bewerbungsfrist auf den 15.01.2022 verlängert.


Die erste Periode des Behindertenbeirats neigt sich zu Ende. 2017 wurde das Gremium zum ersten Mal gewählt und vertritt seit dem aktiv die Belange von Menschen mit Behinderungen in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Insbesondere der Bereich Bauen und die damit verbundene Barrierefreiheit war dem Beirat immer ein wichtiges Anliegen. Darüber hinaus brachten sie sich in den 1. Rottenburger Stadtlauf ein, oder setzten sich für die Umsetzung der leichten Sprache ein. Zuletzt unterstützte der Beirat die Bewerbung für „Host town“ und die Bewerbung für einen inklusiven Kinderspielplatz.

Der Behindertenbeirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Rottenburg am Neckar. Er soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben fördern – die Interessen von Einwohnern mit Behinderung vertreten und den Gemeinderat, die Ortschaftsräte und die Stadtverwaltung in Belangen der Menschen mit Behinderung beraten.


Der Behindertenbeirat setzt sich insgesamt aus 15 Mitgliedern zusammen:
• Neun Mitglieder, die aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen vom Verwaltungsausschuss gewählt und vom Gemeinderat berufen werden.
• Vorsitzender ist der Oberbürgermeister
• Weitere Mitglieder des Gremiums werden aus den vier größten Fraktionen des Gemeinderats und ein Vertreter für die weiteren Fraktionen/Gruppen bestimmt.

Die neue Amtszeit des Behindertenbeirates dauert fünf Jahre bis 2027. Im Beirat sollen nach Möglichkeit Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen vertreten sein.

Voraussetzungen für die Bewerbung:
• Die Vollendung des 18. Lebensjahres.
• 6 Personen müssen selbst von einer Behinderung betroffen sein (Grad der Behinderung mindestens 50 %) und den Hauptwohnsitz in Rottenburg haben.
• Bis zu 3 weitere Mitglieder können berufen werden, wenn sie aufgrund ihrer Kenntnisse in Fragen von Behinderung und Inklusion einen Beitrag zur Arbeit des Behindertenbeirates leisten können. Dies sind insbesondere Personen
• welche in gerader Linie mit Personen, die selbst von einer Behinderung betroffen sind (Voraussetzungen siehe Absatz 2), verwandt oder verschwägert sind oder in der Seitenlinie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder
• in der Behindertenbetreuung tätig sind oder
• als Vertreter von sozialen Einrichtungen und Organisationen in der Behindertenarbeit tätig sind


Die Bewerbungsfrist endet am 15.01.2022

05.12.2021 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


Zusätzliche Informationen und Dienste

Logo Behindertenbeirat: Ineinander verwobene Farbkreise die zusammen einen Kreis ergeben