Direktvergabe Nahverkehr

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste

„Die Stadt Rottenburg am Neckar ist gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 3 ÖPNVG BW zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily, „Ted“) eine Vorabbekanntmachung veröffentlicht, das auf das hier abrufbare Ergänzende Dokumente verweist.

Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe ergeben sich aus dem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels „Stadtverkehr Rottenburg am Neckar (Kerngebiet)“.
Ergänzendes Dokument zur Vorbekanntmachung der Direktvergabe
Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen ergeben sich aus dem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des „Stadt-verkehr Rottenburg am Neckar (Kernstadt).
14.06.2022


Zusätzliche Informationen und Dienste

LKW mit Anhänger