Inhalt
Durchführung des Bürgerentscheids
Durchführung des Bürgerentscheids zum kernstadtnahen Gewerbegebiet in Rottenburg am Neckar am 21. Oktober 2018
Zur Durchführung des Bürgerentscheids wird bekannt
gemacht:
gemacht:
- Die Abstimmungszeit dauert von 8 bis 18 Uhr.
- Die Stadt ist in 34 Wahlbezirke eingeteilt.
- In den Wahlbenachrichtigungen, die den
- Stimmberechtigten bis zum 30. September 2018
- zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der
- Abstimmungsraum angegeben, in dem der
- Stimmberechtigte abstimmen kann.
- In den Wahlbenachrichtigungen, die den
- Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die
- auf dem Stimmzettel formulierte Frage muss mit
- Ja oder Nein beantwortet werden.
- auf dem Stimmzettel formulierte Frage muss mit
- Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme.
- Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
- Stimmzettel in den vorgesehenen Ja- oder Nein-
- Feldern ein Kreuz setzt. Es wird besonders darauf
- hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn
- der Stimmzettel einen Vorbehalt oder einen
- beleidigenden oder auf die Person des Abstimmenden
- hinweisenden Zusatz enthält. Dies gilt außerdem,
- wenn sich bei der Briefwahl im Stimmzettelumschlag
- eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder
- Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl.
- Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
- Jeder Abstimmungsberechtigte kann – außer in
- den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem
- Abstimmungsraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
- Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der
- Abstimmungsraum ist in der Wahlbenachrichtigung
- angegeben. Die Abstimmungsberechtigten haben ihre
- Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen
- Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen
- Identitätsausweis, oder Reisepass zur Abstimmung
- mitzubringen. Jeder Abstimmungsberechtigte erhält
- beim Betreten des Abstimmungsraums den amtlichen
- Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom
- Abstimmenden in einer Wahlkabine des
- Abstimmungsraums oder in einem besonderen
- Nebenzimmer gekennzeichnet und in der Weise gefaltet
- werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem
- Wer einen Wahlschein hat, kann in einem
- beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder durch
- Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält nähere
- Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
- beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder durch
- Der Abstimmungsberechtigte kann seine Stimme
- nur persönlich abgeben. Ein
- Abstimmungsberechtigter, der nicht schreiben oder
- lesen kann oder der wegen einer körperlichen
- Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein
- abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person
- bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
- Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der
- Hilfeleistung von der Abstimmung eines anderen
- erlangt hat.
- nur persönlich abgeben. Ein
- Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges
- Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das
- Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3
- des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu
- fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
- Versuch ist strafbar.
- Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das
05.10.2018 - Wahlamt