Einzelhandel, Kultur, Sport und Kunst vorsichtig geöffnet

7-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen stabil bei weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner

Am 7. März hat die Landesregierung Baden-Württemberg neue Corona-Regeln erlassen, die ab Montag, 8. März gelten.

Das Gesundheitsamt beim Landratsamt Tübingen muss gemäß der Verordnung für die kreisbezogene Umsetzung sorgen. Dies betrifft die Prüfung und Feststellung der 7-Tages-Inzidenz, nach der sich die Umsetzung des in der Verordnung geregelten Stufenplans richtet.

Im Landkreis Tübingen liegt die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner aktuell bei 24,5 (Stand Sonntag, 7. März). Damit liegt die Inzidenz zwar unter 35, wonach laut Corona-Verordnung die weitest gehenden Lockerungen zum Tragen kommen würden. Allerdings ist dies noch nicht seit fünf Tagen in Folge gegeben. Demzufolge gelten aktuell im Kreis Tübingen die mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im wesentlichen folgende Lockerungen:
  • Die Öffnung von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten wird allgemein gestattet
  • der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten wird allgemein gestattet
  • der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien wird auch für Gruppen von bis zu 10 Personen gestattet, soweit die Sportart kontaktarm ausgeübt wird;
  • der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen wird für den Einzelunterricht und für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren gestattet; dies gilt nicht für Tanz- und Ballettunterricht

Auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg finden sich der gesamte Wortlaut der aktuell gültigen Corona-Verordnung, Kurzübersichten der Regelungen sowie FAQ´s. Außerdem informiert das Landratsamt Tübingen regelmäßig über seine Internetseite zum aktuellen Stand im Kreis.
08.03.2021 - Stadtverwaltung, Redaktion Amtsblatt und Internet


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