FAQs (Häufig gestellte Fragen) Corona-Schließzeit

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen während unserer coronabedingten Schließzeit.

Wie lange bleibt die Stadtbibliothek geschlossen?
Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz bleibt die Stadtbibliothek auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Leihfreist meiner ausgeliehen Medien läuft während der Schließzeit ab. Was kann ich tun?
Alle Medien aus der Stadtbibliothek, die während der Schließzeit fällig werden, werden automatisch bis zum Ende der Schließzeit verlängert. Bereits angefallene Mahngebühren werden bis zum Ende der Schließzeit ausgesetzt.

Kann ich meine Medien auch während der Schließzeit abgeben?
Während der Schließzeit können Medien ausschließlich über den Außen-Rückgabeautomaten an der Gebäuderückseite (Zugang Obere Gasse) zurückgegeben werden.

Ich habe eine Vormerkung bestellt. Wann kann ich diese abholen?
Ihre Vormerkungen bleiben bis nach der Schließzeit für Sie reserviert. Ein Abholservice ist uns von Seiten der Landesregierung untersagt und kann leider nicht angeboten werden.

Mein Bibliotheksausweis läuft während der Schließzeit ab/ist bereits abgelaufen. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich per Mail an stadtbibliothek@rottenburg.de mit Angabe Ihrer Leseausweisnummer und Ihres Namens oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter unter 07472/165 165. Wir verlängern Ihren Leseausweis entsprechend; ausstehende bzw. anfallende Gebühren können Sie nach der Wiedereröffnung bezahlen.

Ich möchte gerne das Online-Angebot / die Onleihe NeckarAlb der Stadtbibliothek nutzen, besitze aber noch keinen Leseausweis. Was kann ich tun?
Sie können sich per Mail (stadtbibliothek@rottenburg.de) oder telefonisch unter 07472/165 165 mit Ihrem Wunsch „Neuanmeldung“ an uns wenden. Sie finden das Anmeldeformular auf unserer Homepage stadtbibliothek-rottenburg.de. Bitte füllen Sie das Formular am PC aus und schicken Sie es uns per Mail zurück. Gerne können Sie es auch ausdrucken und in unseren Briefkasten werfen. Sobald Ihr Ausweis angelegt ist, erhalten Sie von uns eine Nachricht mit Ihren Zugangsdaten für die Online-Nutzung. Bis zur Wiedereröffnung verbleibt der Ausweis bei uns. Bitte holen Sie Ihren Ausweis nach der Wiedereröffnung bei uns ab unter Bezahlung der eventuell angefallenen Gebühren.

Wie kann ich auch trotz Schließzeit das Medienangebot der Stadtbibliothek nutzen?
Allen Leserinnen und Lesern mit einem gültigen Leseausweis empfiehlt die Stadtbibliothek ihr eMedien-Angebot über eAusleihe Neckar-Alb zu nutzen. Ebenfalls zur Verfügung stehen die digitalen Lexika Brockhaus und Munzinger. Die Anmeldung erfolgt über Eingabe Ihrer Ausweisnummer (auf der Rückseite Ihres Leserausweises unterhalb des Barcodes) und eines Passworts. Standardmäßig setzt sich Ihr Passwort aus den ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dem kompletten Geburtsdatum zusammen: z.B. für "Otto Müller", geboren am "15. Februar 1965" wäre dies "Mül15.02.1965".

18.12.2020 - Amt für Bildung, Kultur und Sport - Stadtbibliothek


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