Fehlende Wahlbenachrichtigungen

Beim Versand der Wahlbenachrichtigungen kann es vorkommen, dass diese in einzelnen Fällen nicht zugestellt wurden

Es wird seitens des Wahlamts darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses einen Stimmzettel im Wahllokal erhalten und selbstverständlich an der Wahl teilnehmen können.

Wenn Sie bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und Ihr Wahllokal erfragen.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, den 19. Oktober 2018 18:00 Uhr möglich ist.
Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, per E-Mail an wahlen@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-331 erfolgen. Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-466.
12.10.2018 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert