Fehlende Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2021 erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2021. Beim Versand der Wahlbenachrichtigungen kann es jedoch vorkommen, dass diese in einzelnen Fällen nicht zugestellt werden konnten.

Wenn Sie bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Diese können auch per E-Mail an buergerbuero@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 beantragt werden. Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben werden. Für eventuelle Rückfragen ist außerdem die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Es ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro im Rathaus möglich. Wir empfehlen für die persönliche Beantragung im Briefwahlbüro vorher einen Termin zu vereinbaren. Entweder online unter www.rottenburg.de/Bürgerservice/Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07472/165-444. Das Briefwahlbüro ist wie gewohnt im Rathausfoyer im Erdgeschoss rollstuhlgerecht untergebracht. Zugang ist über die Pforte im Hof. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Bürgerbüros.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal trotzdem zur Wahl zugelassen werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-466.


Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
19.02.2021 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert