Fehlende Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2021 erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 05. September 2021.

Beim Versand der Wahlbenachrichtigungen kann es jedoch vorkommen, dass diese in einzelnen Fällen nicht zugestellt werden konnten.

Wenn Sie bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Diese können auch per E-Mail an buergerbuero@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 beantragt werden. Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben werden. Für eventuelle Rückfragen ist außerdem die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Es ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro möglich. Das Briefwahlbüro ist wie gewohnt im Rathausfoyer im Erdgeschoss rollstuhlgerecht untergebracht. Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Bürgerbüros.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal trotzdem zur Wahl zugelassen werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-466 oder beim Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07472/165-532.
03.09.2021 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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