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Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Landratsamt Tübingen
- E-Mail:
- post@kreis-tuebingen.de
- Telefon:
- 07071/207-0
- Telefax:
-
07071/207-5999
- Adresse:
- Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Postfach 1929
72009 Tübingen - Internet:
-
Landratsamt Tübingen
Beschreibung
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist / Dauer
keine
Kosten
keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM