Festlegung der Zulässigkeit von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne "Siebenlinden I", "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I", "Ziegelhütte II"

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 19.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Bebauungspläne

  • "Siebenlinden I" - Fortsetzung der 5. Änderung,
  • "Siebenlinden II" - 6. Änderung,
  • "Siebenlinden Süd" - 1. Änderung,
  • "Hasslerstraße" - 4. Änderung,
  • "Ziegelhütte I" - 1. Änderung,
  • "Ziegelhütte II" - 2. Änderung

in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Mit den Änderungen der Bebauungspläne soll durch die Steuerung der Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche gesichert und eine Niveauabsenkung der Gebiete abgewendet werden.

Das Plangebiet der Bebauungspläne "Siebenlinden I", "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Plan mit Darstellung der Lage der Bebauungsplan- Gebiete im Stadtbereich RottenburgBild vergrößern
Übersichtsplan.

08.03.2019 - Stadtplanungsamt


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