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Festlegung der Zulässigkeit von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben in Rottenburg am Neckar - Kernstadt
Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne "Siebenlinden I", "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I", "Ziegelhütte II"
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 19.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Bebauungspläne
in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.
Mit den Änderungen der Bebauungspläne soll durch die Steuerung der Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche gesichert und eine Niveauabsenkung der Gebiete abgewendet werden.
Das Plangebiet der Bebauungspläne "Siebenlinden I", "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
- "Siebenlinden I" - Fortsetzung der 5. Änderung,
- "Siebenlinden II" - 6. Änderung,
- "Siebenlinden Süd" - 1. Änderung,
- "Hasslerstraße" - 4. Änderung,
- "Ziegelhütte I" - 1. Änderung,
- "Ziegelhütte II" - 2. Änderung
in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.
Mit den Änderungen der Bebauungspläne soll durch die Steuerung der Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche gesichert und eine Niveauabsenkung der Gebiete abgewendet werden.
Das Plangebiet der Bebauungspläne "Siebenlinden I", "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
08.03.2019 - Stadtplanungsamt