Festsetzung der Grundsteuer 2020

I. Festsetzung der Grundsteuer 2020

  • Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat durch Hebesatzsatzung vom 19.11.1996, geändert am 09.12.1997, 06.11.2001 und am 14.12.2004 die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2005 festgesetzt auf:
    • - 330 vom Hundert für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
    • - 370 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Diese Hebesätze gelten auch für 2020.

  • Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem Erlass der letzten Grundsteuerjahresbescheide keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes.

  • Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.


II. Zahlung

Steuerbetrag, Fälligkeitstermin/e und Zahlungsweise bleiben unverändert, sie ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer muss gemäß der Fälligkeitstermine des zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheids fristgerecht bezahlt werden. Sofern ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, wird die Grundsteuer zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen vom angegebenen Konto abgebucht.


III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,72108 Rottenburg am Neckar,erhoben werden.

IV. Auskunft

Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern, Marktplatz 26,
Zimmer Nr. F108

Telefon:
  • Grundsteuer Stadtteile: 07472-165-262
  • Grundsteuer Kernstadt: 07472-165-487
30.12.2019 - Stadtkämmerei


Zusätzliche Informationen und Dienste