Förderprogramm Nachhaltig Bauen und Sanieren

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Beschreibung

Nachverdichtung, Klimawandel und Klimaanpassung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, Artenschutz und Biodiversität sind Aspekte der Nachhaltigkeit - und Schlüsselworte für das Bauen, die in den aktuellen Diskussionen regelmäßig auftauchen. Ihrer Erfüllung kommt eine wichtige Rolle beim Erreichen der Nachhaltigkeitsziele zu.

Die Berücksichtigung von ökonomischen, sozialen und ökologischen Belangen ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Stadt Rottenburg am Neckar zur Umsetzung der „17 globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030“. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Erhaltung der Altstadt und der Ortskerne, die durch eine besondere historische Bausubstanz geprägt sind. Die Nutzung und Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz entspricht in besonderem Maß den Nachhaltigkeitszielen und ist ein wichtiger zivilgesellschaftlicher Baustein für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Rottenburg am Neckar.

Daher fördert die Stadt Rottenburg am Neckar auf Antrag als freiwillige Leistung private Maßnahmen, die besonders dem nachhaltigen Wohnbau dienen. Gefördert werden Maßnahmen zur Wohnraumschaffung und Gestaltungsmaßnahmen im Bestand, zum Neubau von Effizienzhäusern und zum Artenschutz am Haus. Damit werden die staatlichen Förderprogramme zur Energieeffizienz von Bestandsgebäuden wie auch von Neubauten ergänzt.

Grundlagen dieser Förderung bildeten die bisherigen Richtlinien „Kaufen-Sanieren-Gestalten“ und „Ökologisches Bauen – Energieeffizienz & Artenschutz am Haus“ der Stadt Rottenburg am Neckar, beide vom 01.01.2021.

Diese beiden städtischen Förderprogramme werden ersetzt durch das neue Förderprogramm „Nachhaltig Bauen und Sanieren“.
Dabei rückt die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Bestandsgebäuden in den Mittelpunkt der Förderung. Die Förderung von Solar-Anlagen erfolgt nur noch im Bereich der Altstadt- und Dorfbildsatzungen für Solarziegel und bei PV-Indachanlagen. Die Förderungen zum Artenschutz am Haus werden ergänzt durch die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Zisternen zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs.

Die Förderrichtlinie „Nachhaltig Bauen und Sanieren“ tritt zum 01.03.2023 in Kraft.

Die Förderanträge stehen Ihnen ab 1. März 2023 auf dieser Seite zur Verfügung.


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