Förderungen 2021 für die Sanierung und den Neubau von Gebäuden

Am 1. Januar 2021 treten verschiedene Förderrichtlinien in Kraft, die für Bürger*innen, die ein Haus bauen oder renovieren wollen interessant sein könnten.

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie führt die Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammen.

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es:
Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturieren.

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich - darunter das CO2 - Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt - werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

Am 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.

Bei der Entscheidung welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) bzw. die "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden. Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die "Energieberatung im Mittelstand" (EBM) und "Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen" (EBK).

Informationen rund um das neue Förderprogramm gibt es auf der Internetseite www.deutschland-machts-effizient.de.

Ebenfalls am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist das neue städtische Förderprogramm "Ökologisches Bauen – Energieeffizienz & Artenschutz am Haus". Mit diesem Programm fördert die Stadt Neubauten, die bestimmte Effizienzhausstandards erfüllen, Batteriespeicher mit Photovoltaikanlagen und Wohnstätten und Nisthilfen für Gebäudebrüter.

Private Haushalte haben einen Anteil von etwa 40 Prozent am gesamten Endenergieverbrauch in Rottenburg am Neckar (2016). Der überwiegende Anteil ist der Beheizung der Gebäude zuzurechnen. Gute Energiestandards helfen zum einen Energie einzusparen und zum anderen halten sie die Wohnnebenkosten gering.

Bauleute, die ein neues Wohngebäude mit Effizienzhaustandard 40 oder 40 Plus bauen, können Fördermittel erhalten. Zusätzlich wird der überwiegende Einsatz von Holz in der Tragwerkskonstruktion durch die Stadt gefördert.

Städtische Zuschüsse sollen aber auch für neue stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Kombination mit neuen Photovoltaik-Anlagen im Rahmen ihrer baurechtlichen Zulässigkeit gewährt werden.

Ebenfalls unterstützt werden soll die Anbringung von Nistkästen für Gebäudebrüter, um Vogel- und Fledermausarten zu unterstützen.

Das bewährte Förderprogramm der Stadt Rottenburg am Neckar "Kaufen – Sanieren – Gestalten" wird zum 1. Januar 2021 leicht angepasst. So werden die Fördersätze im Förderbereich "Gestalten" erhöht. Neubauten werden ab 2021 ausschließlich im Förderprogramm Ökologisches Bauen gefördert. Ebenso wie die Förderung von Indach-Lösungen von Photovoltaikanlagen.

Im Förderprogramm "Kaufen – Sanieren – Gestalten" werden in den drei Förderbereichen Objekte gefördert, die im Geltungsbereich der Altstadt- oder Dorfbildsatzung liegen. Gefördert wird der Kauf von Immobilien, die vor 1950 gebaut wurden durch Käufer*innen unter 40 Jahren, nach dem Motto "Jung kauft Alt". Gefördert wird ebenfalls die grundlegende Sanierung eines Gebäudes. Aber auch bestimmte Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Instandsetzung von Klappläden werden gefördert.

Die Förderrichtlinien zu den beiden städtischen Förderprogrammen und die entsprechenden Anträge sind auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar abrufbar. Für Fragen rund um die Förderprogramme steht den Bürger*innen das Stadtplanungsamt, Tel: 07472/165-380, E-Mail: baufoerderung@rottenburg.de zur Verfügung.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat auf seiner Internetseite die Neuauflage der Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher angekündigt. Auf der Seite heißt es: Vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses im Landtag wird das Umweltministerium für die Jahre 2021 und 2022 das Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" mit zehn Millionen Euro neu auflegen. Die Neuauflage soll am 1. März 2021 starten und spätestens am 31. Dezember 2022 enden. Derzeit wird die Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm erarbeitet. Informationen dazu sowie zur Antragsstellung werden Ende Februar 2021 veröffentlicht.
19.01.2021 - Stadtplanungsamt, Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


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