Führerschein beantragen

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Beschreibung

Hinweis: Alte Führerscheine umtauschen

Der Umtausch erfolgt beim Landratsamt Tübingen.
Bei der Stadtverwaltung Rottenburg gehen derzeit zahlreiche Fragen zum Umtausch von Führerscheinen nach altem Recht ein. Zuständig dafür ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Tübingen. Die genauen Umtauschfristen für „Papierführerscheine“ und ältere „Plastikführerscheine“ hat der Landkreis auf seiner Homepage veröffentlicht.

Informationen zum Führerschein

Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.


Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.


Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.


Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.

Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Frist / Dauer

Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.

Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Kosten

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 44,70
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 43,90
  • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

Sonstiges

Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
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Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM