Geburtsveröffentlichung ans Bürgerbüro melden

Eltern, die die Geburt ihres Kindes veröffentlicht haben möchten, müssen dies nun dem Bürgerbüro im Rottenburger Rathaus mitteilen.

Ohne eine aktive Einwilligungserklärung kann die Geburt des Kindes weder in den Rottenburger Mitteilungen noch in der Lokalzeitung erscheinen. Denn seit die bislang automatische Auflistung aller, die eine Veröffentlichung wünschen, aus Datenschutzgründen weggefallen ist, gibt es keine Standesamtlichen Nachrichten mehr aus Tübingen.

Vorübergehend hatte bisher das Bürgerbüro diese Nachrichten von Bürger*innen aus Rottenburg übernommen und nochmals in Rottenburg im Schwäbischen Tagblatt, beim Schwarzwälder Bote und in den Rottenburger Mitteilungen veröffentlicht. Dies ist nun so nicht mehr möglich. Deshalb sollten nun Eltern, die die Geburt ihres Kindes in Tübingen oder Herrenberg veröffentlicht haben möchten, die Einwilligungserklärung beim Bürgerbüro abgeben oder eingescannt an das Bürgerbüro (buergerbuero@rottenburg.de) senden.
21.09.2021


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