Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar

Kontakt
E-Mail:
gutachterausschuss@rottenburg.de
Telefon:
07472 / 165-420
Telefax:
07472 / 165-302
Adresse:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Zugang über Obere Gasse 29
72108 Rottenburg am Neckar
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Lage:
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Verkehrsverbindungen:
Fahrplanauskunft
Öffnungszeiten:
Ämter allgemein
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 14:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Informationen zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar

Die Gemeinde Ammerbuch und die Stadt Rottenburg am Neckar haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse mit Wirkung zum 01.07.2018 zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar zusammengeführt. Die dafür erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde am 16.05.2018 von beiden Gemeinden unterzeichnet und am 06.06.2018 durch das Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.

Mit Wirkung zum 15.09.2019 wurde der gemeinsame Gutachtachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar um die Gemeinden Neustetten und Starzach erweitert. Die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen vom 10.04.2019 wurden am 11.06.2019 durch das Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.

Mit Wirkung zum 01.07.2021 wurde der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar um die Gemeinde Hirrlingen erweitert. Die dazu notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.05.2021 wurde am 07.06.2021 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.

Der Dienstbezirk des gemeinsamen Gutachterausschusses erstreckt sich somit ab dem 01.07.2021 auf die Gebiete der Gemeinden Ammerbuch, Neustetten, Starzach und Hirrlingen sowie auf das Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar. Damit ist im westlichen Bereich des Landkreises Tübingen ein einheitlicher Dienstbezirk für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar entstanden.

Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar ist ab dem 01.07.2021 alleiniger Ansprechpartner für die amtliche Wertermittlung auf dem Gebiet der Gemeinden Ammerbuch, Neustetten, Starzach und Hirrlingen sowie dem Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar.



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