Grundsteuerbescheide 2023

Die Stadt Rottenburg am Neckar wird im Januar 2023 auf Grund einer Softwareumstellung aktuelle Grundsteuersteuerbescheide an alle Steuerpflichtigen versenden, auch wenn sich nichts geändert hat. Dies hat keinen Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Durch die Programmänderung wird lediglich die Darstellung der Bescheide verändert, nicht aber der Inhalt.

Für die Grundsteuer gilt:
Der Grundsteuerbescheid 2023 ersetzt die bis dahin geltenden Grundsteuerbescheide.

Der Grundsteuerbescheid 2023 gilt solange bis Änderungen bezüglich Höhe und Fälligkeit eintreten. Soweit keine Änderungen erfolgen, wird die Grundsteuer für die Folgejahre durch öffentliche Bekanntmachung im Rottenburger Mitteilungsblatt (RoMi) festgesetzt.

Bewahren Sie daher den Grundsteuerbescheid 2023 gewissenhaft auf, da er die Grundlage für Ihre künftigen Grundsteuerzahlungen darstellt.

Änderungen:
Bitte teilen Sie uns Änderungen (Adresse, Erbfall, Namensänderungen ...) frühzeitig mit.

Eigentumswechsel:
Wird ein Grundstück veräußert, so bleibt der Eigentümer, dem das Grundstück zu Beginn des Jahres (01.01.) gehört hat, Steuerschuldner für das gesamte Veräußerungsjahr. Eine Zurechnung auf den neuen Eigentümer erfolgt erst im Folgejahr. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag, dass die Grundsteuer ab einem vereinbarten Termin vom Erwerber bezahlt werden muss, hat nur privatrechtliche Bedeutung und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf. Die Grundsteuer muss der Veräußerer dann selbst vom Erwerber anfordern. Wir können in diesen Fällen keine Aufteilung vornehmen.
Änderungen in den Eigentumsverhältnissen müssen Sie uns nicht mitteilen. Hierüber erhält die Stadt automatisch eine entsprechende Mitteilung vom Finanzamt.

Zahlung und Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuerraten sind im Regelfall am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des jeweiligen Kalenderjahres fällig.
Ausnahmen: Steuerbeträge bis 15 € sind am 15.08. und Steuerbeträge zwischen 15 und 30 € sind am 15.02. und 15.08. des jeweiligen Kalenderjahres fällig.

Die Grundsteuer kann auf Antrag auch einmal jährlich am 01.07. eines Jahres entrichtet werden. Die Umstellung auf Jahreszahlung erfolgt allerdings erst zum Folgejahr. Die Fälligkeiten des laufenden Jahres können nicht geändert werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis eine Änderung gewünscht wird. Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt werden.

Sie nehmen nicht am SEPA- Lastschriftverfahren teil:
Die Grundsteuerraten müssen gemäß dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid, auch in den Folgejahren, ohne weitere Aufforderung fristgerecht bezahlt werden.

Sie nehmen bereits am SEPA - Lastschriftverfahren teil:
Die Grundsteuer wird weiterhin zu den Fälligkeitsterminen automatisch von Ihrem Konto eingezogen.

Erteilung des SEPA-Basislastschriftmandats:
Das Formular für das SEPA-Basislastschriftmandat erhalten Sie bei der Stadtkasse Rottenburg am Neckar oder im Internet auf der Homepage der Stadt Rottenburg (www.rottenburg.de). Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtkasse (07472/165-220 oder stadtkasse@rottenburg.de) gerne zur Verfügung.

Auskünfte zur Steuerfestsetzung, Änderungen und Anträge auf Jahreszahlung:
Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtkämmerei
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
E-Mail: steuern@rottenburg.de
Fax: 07472/165-416
Tel: 07472/165-487
20.12.2022 - Stadtkämmerei


Zusätzliche Informationen und Dienste