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Gewerbesteuer und Grundsteuer 2019 - Vierte Vorauszahlung / Rate wird am 15.11.2019 fällig
Wir machen die Gewerbesteuer- und Grundsteuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die vierte Vorauszahlung / Rate am 15.11.2019 zur Zahlung fällig wird.
Für Überweisungen muss zwingend eine der folgenden IBANs verwendet werden:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09 BIC: SOLADES1TUB
Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg e.G.
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09 BIC: GENODES1VBH
Raiffeisenbank Oberes Gäu e.G.
IBAN: DE96 6006 9876 0085 5550 02 BIC: GENODES1ROG
Bei Zahlung nach obigem Termin müssen Säumniszuschläge von 1 v. H. pro angefangenem Monat der Steuerschuld entrichtet werden. Zur Vermeidung solcher Zuschläge wird um pünktliche Bezahlung gebeten.
Bei bereits erteiltem SEPA-Basislastschriftmandat werden die fälligen Beträge automatisch vom angegebenen Konto eingezogen.
Sofern Sie noch nicht am SEPA-Basislastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, können Sie gerne bei der Stadtkasse (Telefon: 07472/165-220) ein SEPA-Basislastschriftmandat anfordern.
Stadt Rottenburg - Stadtkämmerei – Abt. Rechnungswesen und Steuern
Für Überweisungen muss zwingend eine der folgenden IBANs verwendet werden:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09 BIC: SOLADES1TUB
Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg e.G.
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09 BIC: GENODES1VBH
Raiffeisenbank Oberes Gäu e.G.
IBAN: DE96 6006 9876 0085 5550 02 BIC: GENODES1ROG
Bei Zahlung nach obigem Termin müssen Säumniszuschläge von 1 v. H. pro angefangenem Monat der Steuerschuld entrichtet werden. Zur Vermeidung solcher Zuschläge wird um pünktliche Bezahlung gebeten.
Bei bereits erteiltem SEPA-Basislastschriftmandat werden die fälligen Beträge automatisch vom angegebenen Konto eingezogen.
Sofern Sie noch nicht am SEPA-Basislastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, können Sie gerne bei der Stadtkasse (Telefon: 07472/165-220) ein SEPA-Basislastschriftmandat anfordern.
Stadt Rottenburg - Stadtkämmerei – Abt. Rechnungswesen und Steuern
04.11.2019