Hundesteuer - Erinnerung an die Meldepflicht

Nach unserer derzeit gültigen Hundesteuersatzung muss die Hundehaltung innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist angemeldet werden.

In letzter Zeit häufen sich Hinweise aus der Bevölkerung, dass manche Hundehalter dieser Meldepflicht nicht nachkommen.

Wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anmeldepflicht nicht nachkommt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Im Sinne der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen werden deshalb in nächster Zeit Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und künftig verstärkt darauf geachtet, ob die Hunde in unserem Stadtgebiet ihre Steuermarke tragen.

Alle Hundebesitzer, die es bisher versäumt haben ihren Hund anzumelden, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Für alle Bürger*innen, die ein Servicekonto bei Service-BW besitzen, kann die Anmeldung über den Online-
Dienst unter www.rottenburg.de/Buergerservice/Online-Dienste erfolgen.
Darüber hinaus finden Sie das Anmeldeformular auch unter www.rottenburg.de unter der Rubrik Bürgerservice A-Z oder erhalten dieses im Bürgerbüro der Stadt Rottenburg und in den Verwaltungsstellen der Ortschaften.

Die Jahressteuer beträgt:

  • für den ersten Hund 108,00 EUR
  • für jeden weiteren Hund 216,00 EUR

Die Hundesteuermarke wird jährlich bzw. nach Anmeldung mit dem Hundesteuerbescheid versandt und muss außerhalb des bewohnten Hauses und des dazugehörenden Grundstücks sichtbar getragen werden.


Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
– Stadtkämmerei/ Rechnungswesen und Steuern –
Tel.: 07472/165-262
Fax: 07472/165-416
E-Mail: steuern@rottenburg.de
02.10.2020 - Stadtkämmerei


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