Grund- und Gewerbesteuer Februar

Wir machen die Gewerbesteuer- und Grundsteuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die erste Vorauszahlung / Rate am 15. Februar zur Zahlung fällig wird.

Erste Vorauszahlung / Rate wird am 15. Februar 2024 fällig

Für Überweisungen muss zwingend eine der folgenden IBANs verwendet werden:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu e.G.
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM

Bei Zahlung nach obigem Termin müssen Säumniszuschläge von 1 v. H. pro angefangenem Monat der Steuerschuld entrichtet werden. Zur Vermeidung solcher Zuschläge wird um pünktliche Bezahlung gebeten.
Bei bereits erteiltem SEPA-Basislastschriftmandat werden die fälligen Beträge automatisch vom angegebenen Konto eingezogen.
Sofern Sie noch nicht am SEPA-Basislastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, können Sie gerne bei der Stadtkasse (Telefon: 07472/165-220, E-Mail: stadtkasse@rottenburg.de) ein SEPA-Basislastschriftmandat anfordern.
Stadt Rottenburg - Stadtkämmerei - Abt. Rechnungswesen und Steuern
08.02.2024 - Stadtkämmerei


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Hand, die Münzgeld stapelt.