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Häusliche Grünabfälle entsorgen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Landratsamt Tübingen
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen - E-Mail:
- awb@kreis-tuebingen.de
- Telefon:
- 07071 / 207-1302
- Telefax:
-
07071 / 207-1399
- Adresse:
- Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Gehört zu:
- Landratsamt Tübingen
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.- Internet:
-
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen
Beschreibung
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
- welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
- was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist / Dauer
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.