Kampfhund - Erlaubnis zur Haltung

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Beschreibung

Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.

Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.

Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.

Achtung: Wird Ihnen die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes erteilt, müssen Sie diese Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis immer dabeihaben.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihre Personalien
  • die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
  • Geschlecht
  • Fellfarbe
  • Geburtsdatum oder Alter
  • Kennzeichnung des Hundes

Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ortspolizeibehörde ein. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung prüft die Unterlagen. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
  • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
    Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde.
  • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung

Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Frist / Dauer

Antrag zum frühstmöglichen Zeitpunkt

Kosten

Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde

Sonstiges

keine



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Merkblatt zur Hundehaltung

Das Ordnungsamt der Stadt Rottenburg hat ein Merkblatt für Hundebesitzer aufgelegt, das Sie über folgende Link herunterladen können.

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

Sichere Kommunikation

Sie können mit der Ortspolizeibehörde durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.