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Vorübergehendes Haltverbot einrichten
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Verkehr / Bußgeld / Vollzugsdienst
Verkehr - E-Mail:
- verkehr@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-546
- Telefax:
-
07472 / 165-340
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 206
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Verkehr / Bußgeld / Vollzugsdienst
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Verfahrensablauf
Die Einrichtung eines Haltverbots können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefonnummer
- Zweck des Haltverbots (Durchführung eines Umzugs)
- Datum, an dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
- Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
- Bereich, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei. - Länge des Haltverbots (dieses richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
Für die kurzfristige Einrichtung eines Haltverbots ist eine entsprechende Beschilderung notwendig. Diese kann nur vom zuständigen Straßenbaulastträger (Bauhof bzw. Straßenmeisterei) oder einer geeigneten beauftragten Fachfirma (z. B. Umzugsunternehmen) vorgenommen werden. Die Fachfirma muss auf Anforderung die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist / Dauer
Die Haltverbotschilder müssen mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.
Kosten
je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich
Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.
Sonstiges
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Zusätzliche Informationen und Dienste
Sichere Kommunikation
Sie können mit der Ortspolizeibehörde durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.