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Handwerkerparkausweis
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro Rottenburg - E-Mail:
- buergerbuero@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-444
- Telefax:
-
07472 / 165-458
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
Foyer, Zimmer A 002
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
-
Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.
- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
- Registrierung Serviceportal Verkehr
Um Handwerkerparkausweise zu beantragen, müssen Sie sich erstmalig im Serviceportal registrieren. - Serviceportal Verkehr
Im Serviceportal können Sie nach erfolgreicher Registrierung Ihre Handwerkerparkausweise beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Der Parkausweis gilt an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.
Verfahrensablauf
Bei der Stadt Rottenburg am Neckar können Sie den Handwerkerparkausweis über das Serviceportal Verkehr online beantragen:
Hierfür ist eine einmalige Registrierung im Serviceportal notwendig. Nach der Registrierung können Sie beliebig viele Handwerkerparkausweise für Ihre Fahrzeuge beantragen.
Auf einen Blick sehen Sie im Serviceportal alle Ihre Handwerkerparkausweise und können direkt den aktuellen Status einsehen.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Mitgliedsbescheinigung der IHK oder Handwerkskarte oder Gewerbeanmeldung des Handwerksbetriebs
- Kfz-Kennzeichen
Frist / Dauer
Kosten
Sonstiges
In Rottenburg gilt der Handwerkerparkausweis nicht in der Fußgängerzone:
Hinweise zur Nutzung des Handwerkerparkausweises
- Unrichtige Angaben können die Aufhebung der Handwerkerparkgenehmigung zur Folge haben.
- Der Handwerkerparkausweis ist nicht übertragbar und bei Missbrauch kann dieser von der Behörde entzogen werden.
- Bei Abmeldung des Fahrzeugs oder sonstigen Änderungen ist die Rückerstattung der Gebühren ausgeschlossen.
- Der Parkausweis gilt nur dann, wenn die Ausübung der aktuellen Tätigkeit ein Fahrzeug an der Arbeitsstelle erfordert.
- Eine Restfahrbahnbreite von 3 Meter bzw. im Kurvenbereich von 5,50 Meter ist einzuhalten.
- Der Parkausweis berechtigt zum Parken im gesamten Landkreis Tübingen
- im eingeschränkten Halteverbot,
- in einem verkehrsberuhigten Bereich auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
- auf Parkscheinautomatenplätzen über die Höchstdauer hinaus,
- im Parkscheibenbereich über die Höchstparkdauer hinaus und
- auf Bewohnerparkplätzen.
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM