Handwerkerparkausweis

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Beschreibung

Ortsansässige und auswärtige Handwerksbetriebe können einen Handwerkerparkausweis digital bei der Stadt Rottenburg am Neckar beantragen. Er berechtigt zum Parken im gesamten Landkreis Tübingen zur Ausübung der aktuellen Tätigkeit als Handwerksbetrieb an der Arbeitsstelle vor Ort.

Voraussetzungen

Der Handwerkerparkausweis gilt für den ausgewählten Zeitraum (ein Monat oder ein Jahr) und berechtigt zum Parken im Stadt- bzw. Gemeindegebiet in allen Städten und Gemeinden im gesamten Landkreis Tübingen.

Der Parkausweis gilt an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.

Verfahrensablauf

Den Handwerkerparkausweis können Sie bei der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar und bei der Stadtverwaltung Tübingen online beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag bei der Stadt, in der Sie Ihren ersten Einsatzort haben.

Bei der Stadt Rottenburg am Neckar können Sie den Handwerkerparkausweis über das Serviceportal Verkehr online beantragen:

Hierfür ist eine einmalige Registrierung im Serviceportal notwendig. Nach der Registrierung können Sie beliebig viele Handwerkerparkausweise für Ihre Fahrzeuge beantragen.
Auf einen Blick sehen Sie im Serviceportal alle Ihre Handwerkerparkausweise und können direkt den aktuellen Status einsehen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Mitgliedsbescheinigung der IHK oder Handwerkskarte oder Gewerbeanmeldung des Handwerksbetriebs
  • Kfz-Kennzeichen

Frist / Dauer

Die Prüfung Ihres Antrags kann bis zu drei Werktagen dauern.

Kosten

Ein Handwerkerparkausweis kann für ein Fahrzeug bzw. ein Kennzeichen beantragt werden. Die Kosten belaufen sich pro Kennzeichen auf 15 Euro pro Monat oder 50 Euro pro Jahr.

Sonstiges

Nach der Antragstellung und der digitalen Bezahlung erhalten Sie einen QR-Code. Bitte drucken Sie diesen aus und bringen ihn an dem dafür vorgesehenen Fahrzeug gut sichtbar an der Windschutzscheibe (Frontscheibe) an. Über den QR-Code erfolgt die Kontrolle durch die jeweiligen Ordnungsdienste in den Städten und Gemeinden vor Ort.
Ausnahmen
In den Städten Rottenburg am Neckar und Tübingen gibt es Ausnahmen. In den folgenden Bereichen ist für das Parken eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich.

In Rottenburg gilt der Handwerkerparkausweis nicht in der Fußgängerzone:
In welchen Bereichen in Tübingen der Handwerkerparkausweis nicht gilt, kann auf der Webseite der Universitätsstadt Tübingen eingesehen werden:

Hinweise zur Nutzung des Handwerkerparkausweises

Folgende Hinweise sind bei der Nutzung des Handwerkerparkausweises zu beachten:

  • Unrichtige Angaben können die Aufhebung der Handwerkerparkgenehmigung zur Folge haben.
  • Der Handwerkerparkausweis ist nicht übertragbar und bei Missbrauch kann dieser von der Behörde entzogen werden.
  • Bei Abmeldung des Fahrzeugs oder sonstigen Änderungen ist die Rückerstattung der Gebühren ausgeschlossen.
  • Der Parkausweis gilt nur dann, wenn die Ausübung der aktuellen Tätigkeit ein Fahrzeug an der Arbeitsstelle erfordert.
  • Eine Restfahrbahnbreite von 3 Meter bzw. im Kurvenbereich von 5,50 Meter ist einzuhalten.
  • Der Parkausweis berechtigt zum Parken im gesamten Landkreis Tübingen
    • im eingeschränkten Halteverbot,
    • in einem verkehrsberuhigten Bereich auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
    • auf Parkscheinautomatenplätzen über die Höchstdauer hinaus,
    • im Parkscheibenbereich über die Höchstparkdauer hinaus und
    • auf Bewohnerparkplätzen.





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