Haushaltsbescheinigung für Kindergeld

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Verfahrensablauf

Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt werden, die zu Ihrem Haushalt gehören. Das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt sind daher amtlich nachzuweisen. Diesem Zweck dient die Haushaltsbescheinigung für Kindergeld, die der Familienkasse vorzulegen ist. Die erforderliche Bescheinigung über die im Haushalt lebenden Personen erhalten Sie im Bürgerbüro.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

Bürgerbüro Ergenzingen

Mit allen Anliegen, für die das Bürgerbüro zuständig ist, können Sie sich auch an die Außenstelle im Rathaus Ergenzingen, Gäustraße 8, wenden.

E-Mail:
buergerbuero.ergenzinge...
Tel.:
07472 / 165-444
Fax:
07472 / 165-769

Öffnungszeiten:

Mo.
09:30 – 12:00 Uhr
Di.
09:30 – 12:00 Uhr
Mi.
15:30 – 18:00 Uhr
Do.
09:30 – 12:00 Uhr
Fr.
09:30 – 12:00 Uhr