Hinweis zu fehlenden Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl

Die Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeisterwahl am 17. März 2024 sowie für eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 7. April 2024 erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 25. Februar 2024. Beim Versand der Wahlbenachrichtigungen kann es jedoch vorkommen, dass diese in einzelnen Fällen nicht zugestellt werden konnten.

Wenn Sie bis zum 26. Februar 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal trotzdem zur Wahl zugelassen werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Diese können auch per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de, per Fax unter der Nummer 07472 165-457 oder per Internet auf unserer Homepage (www.rottenburg.de) unter dem Punkt „Bürgerservice“ > „Online-Dienste“ > „Wahlschein beantragen“ oder „Briefwahlunterlagen beantragen“ beantragt werden.

Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden. Für eventuelle Rückfragen ist außerdem die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Es ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro möglich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472 165-466 oder beim Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07472 165-396.
13.02.2024 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert